Errichtung einer Gartenhütte in Obererlbach, Föhrenwald 16, Fl.Nr. 538/9, Gemarkung Obererlbach - Antrag der Grundstückseigentümer auf Überbauung des gemeindlichen Kanals


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 14.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf ihrem Grundstück in Obererlbach, Föhrenwald 16, Fl.Nr. 538/9, Gemarkung Obererlbach, an der sudöstlichen Grundstücksseite eine Gartenhütte errichten. Da auf dieser Grundstücksseite bereits eine Doppelgarage mit Abstellraum mit einer Länge von rd. 9 m errichtet wurde, kann auf dieser Grundstücksseite ohne eine Abstandsflächenübernahme des Nachbargrundstücks Föhrenwald 18 kein weiteres Bauvorhaben errichtet werden. Gemäß dem Antrag der Bauherren soll hierzu bereits eine Übereinkunft mit dem Nachbarn getroffen worden sein. Die Entscheidung über das Abstandsflächenrecht obliegt jedoch dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Die Bauherren müssten deshalb für die Errichtung der Gartenhütte einen Bauantrag einreichen. 

Jedoch möchten die Bauherren die Gartenhütte im südöstlichen Grundstücksbereich – hinter der Garage - errichten. Hier ist gemäß URNr. 425/2020 V vom 24.03.2020 und URNr. 574/2020 V vom 14.04.2020, des Notars Dr. Christian Vedder, Gunzenhausen, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Haundorf eingetragen. In diesem Bereich befindet sich der gemeindliche Regenrückstaukanal – DN 1400. Die Bauherren bieten deshalb an, die Gartenhütte auf einem Schotterbett mit Terrassensteinen aufzubauen. Sollte es zu einer Reparatur oder einem Austausch des Kanals kommen, wollen die Bauherren die Gartenhütte selbst abbauen oder versetzen. Sie wollen gegenüber der Gemeinde keinerlei Aufwandkosten bzw. sonstige Kosten geltend machen.

Hierbei ist zu bedenken, dass es für die Gemeinde Haundorf bei einem Schaden am Kanal oder Reparatur aufgrund Beschädigung usw. zu erheblichen Zeitverzögerungen kommen kann, wenn zuerst die Gartenhütte abgebaut werden muss. Deshalb sieht die Verwaltung das Bauvorhaben als bedenklich an. Von Seiten der Verwaltung wird dieses Bauvorhaben deshalb nicht befürwortet.

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf stimmt dem Antrag vom 14.10.2022 der Grundstückseigentümer des Grundstücks Föhrenwald 16, Fl.Nr. 538/9, Gemarkung Obererlbach, auf Überbauung des gemeindlichen Regenrückstaukanals durch Errichtung einer Gartenhütte nicht zu. 

Im Bereich der eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Haundorf (URNr. 425/2020 V vom 24.03.2020 und URNr. 574/2020 V vom 14.04.2020) ist kein Bauvorhaben zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2022 16:39 Uhr