Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Baugebiet Haundorf "Vogelherd" - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 07.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 07.12.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13 b BauGB kann nur bis zum Ablauf des 31.12.2022 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB kann dann bis zum Ablauf des 31.12.2024 gefasst werden. 
Die Regelung des § 13 b BauGB erleichtert den Wohnungsbau am Ortsrand deutlich. Es muss hier keine Umweltprüfung vorgenommen werden. Ausgleichsflächen sind nicht auszuweisen. Ferner kann der Flächennutzungsplan zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Anpassung geändert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Haundorf, in der Weise, dass nördlich des bereits bestehenden Wohnbaugebiets Haundorf „Nordwest“ im Anschluss an die bestehende Ortskernbebauung ein kleines Wohnbaugebiet auf der Fl.Nr. 252, Gemarkung Haundorf, ausgewiesen wird. Dieser Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Vogelherd“.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b BauGB durchgeführt.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 14:31 Uhr