Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Haundorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 16.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO i.V.m. § 77 Abs. 2 Ziffer 5 KommHV ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist nach Art. 102 Abs. 2 GO innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Gemeinderat vorzulegen.
Der Vorlage beim Gemeinderat schließt sich die örtliche Prüfung an.
Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Haundorf die in den wesentlichen Summen wie folgt abschließt:
Verwaltungshaushalt:
Soll-Einnahmen und -Ausgaben: 6.094.786,58 EUR
Vermögenshaushalt:
Soll-Einnahmen und -Ausgaben: 2.718.533,22 EUR
Zuführung vom Verwaltungshaushalt an
den Vermögenshaushalt: 990.949,69 EUR
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage: 53.277,95 EUR
2. Die Jahresrechnung 2022 wird zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2023 16:18 Uhr