Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 13.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2021 vom Rechnungsprüfungsausschuss am 15.02.2023 örtlich geprüft wurde. Anschließend gibt er den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung bekannt.

Anfragen und Anregungen zu den Geschäften der laufenden Verwaltung werden vom Beauftragten des Prüfungsausschusses an den Ersten Bürgermeister vor Feststellung der Jahresrechnung vorgetragen.

Einwendungen werden, nach Aufklärung/Erläuterung etwaiger Fragen, nicht erhoben.

Beschluss

Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. 

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2021, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO, mit den aus der Anlage 1 dieser Niederschrift ersichtlichen Ergebnissen bzw. Abschlusssummen festgestellt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2023 15:57 Uhr