Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 13.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.03.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am 15.02.2023 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 durchgeführt hat. 

Beanstandungen haben sich hierbei nicht ergeben. 

Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft in dem genannten Rechnungsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen.

Beschluss

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates sowie nach Feststellung der jeweiligen Abschlusssummen und Ergebnissen, mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.03.2023, wird der Jahresrechnung  Haundorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr 2021

E n t l a s t u n g


Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: Erster Bürgermeister Beierlein hat als persönlich Beteiligter im Sinne des Art. 49 Abs. 1 GO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 22.03.2023 15:57 Uhr