Nutzungsänderung Bankfiliale zu Wohnraum in Gräfensteinberg, Dorfstr. 48, Fl.Nr. 33, Gemarkung Gräfensteinberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 08.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.05.2023 ö 1.1

Sachverhalt

Die geschlossene Bankfiliale in Gräfensteinberg soll zu einer Wohnung umgenutzt werden. Da dadurch in dem Gebäude die 4. Wohneinheit entsteht, ist gemäß Art. 7 Abs. 3 BayBO i.V.m. der gemeindlichen Spielplatzsatzung – SpPS – entweder ein Spielplatz auf dem Baugrundstück zu errichten oder die Herstellungsverpflichtung abzulösen. Der Bauherr beantragt hierzu die Ablösung.

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung für Nutzungsänderung Bankfiliale zu Wohnraum in Gräfensteinberg, Dorfstr. 48, Fl.Nr. 33, Gemarkung Gräfensteinberg wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass der erforderliche und beantragte Ablösevertrag für Errichtung eines Kinderspielplatzes mit der Gemeinde Haundorf abgeschlossen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2023 11:56 Uhr