Gemeindliche Spielplatzsatzung - SpPS - Ablösung von der Herstellungsverpflichtung für Bauvorhaben Nutzungsänderung Bankfiliale zu Wohnraum in Gräfensteinberg, Dorfstr. 48, Fl.Nr. 33, Gemarkung Gräfensteinberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 08.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.05.2023 ö 1.2

Sachverhalt

Die geschlossene Bankfiliale in Gräfensteinberg soll zu einer Wohnung umgenutzt werden. Da dadurch in dem Gebäude die 4. Wohneinheit entsteht, ist gemäß Art. 7 Abs. 3 BayBO i.V.m. der gemeindlichen Spielplatzsatzung – SpPS – entweder ein Spielplatz mit einer Mindestgröße von 60 m² auf dem Baugrundstück zu errichten oder die Herstellungsverpflichtung abzulösen. Da kein ausreichender Platz auf dem Baugrundstück vorhanden ist, beantragt der Bauherr mit Schreiben vom 04.05.2023 die Ablösung von der Herstellungsverpflichtung. Für die Wohnung mit 72,23 m² beträgt der Ablösebetrag 7.500,00 €. 

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf stimmt dem Antrag der Raiffeisenbank Weißenburg-Gunzenhausen vom 04.05.2023 auf Ablösung der Herstellungsverpflichtung für Errichtung eines Kinderspielplatzes für das Bauvorhaben Nutzungsänderung Bankfiliale zu Wohnraum in Gräfensteinberg, Dorfstr. 48, Fl.Nr. 33, Gemarkung Gräfensteinberg, zu. Der Ablösevertrag hat vor Erteilung der Baugenehmigung abgeschlossen zu werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2023 11:56 Uhr