Errichtung Tiny-House in Eichenberg 21, Fl.Nr. 502, Gemarkung Haundorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 12.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.10.2023 ö 2.2

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer möchte ein Tiny-House – hauptsächlich zur Vermietung als Ferienmobil in Eichenberg errichten. Es soll ein Volumen unter 75 m³ haben und wäre somit gemäß Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Da der gewünschte Standort aus Sicht der Verwaltung bereits dem Außenbereich zuzuordnen ist, wurde das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen um Stellungnahme gebeten. 

Das Landratsamt hat hierzu grundsätzlich keine Einwände, da eine Vermietung als Feriendomizil ein sonstiges nichtstörendes Gewerbe ist. Dieses bzw. das normale Dauerwohnen wäre faktisch mit dem bestehenden (Dorf-)Mischgebiet vereinbar. Da der bisherige Standort auch aus Sicht des Landratsamtes dem Außenbereich zuzuordnen ist, regt das Landratsamt an, den Standort des Tiny-Houses innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Baufläche zu verlegen. Dann könnte das Tiny-House auch verfahrensfrei errichtet werden.

Bürgermeister Beierlein erläutert, dass die Antragsteller nicht beabsichtigen, künftig weitere Tiny-Häuser aufzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf erhebt keine Einwände gegen die Errichtung eines Tiny-Houses in Eichenberg 21, Fl.Nr. 502, Gemarkung Haundorf. Der Standort des Hauses ist jedoch innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Baufläche zu verlegen. Die Errichtung des Tiny-Houses kann bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 75 m³ gemäß Art. 57 Abs. 1 a BayBO verfahrensfrei errichtet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.10.2023 13:36 Uhr