Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Brand 51, Fl.Nr. 1649/18, Gemarkung Gräfensteinberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 05.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 05.02.2024 ö 1.1

Sachverhalt

Der Bauherr plant ein Betriebsleiterwohnhaus im Gewerbegebiet Brand. Da gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO in Gewerbegebieten Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter nur ausnahmsweise zugelassen werden können, stellt der Bauherr einen Antrag für Zustimmung zur Errichtung dieses Betriebsleiterwohnhauses.

Diskussionsverlauf

Es folgt eine kurze Diskussion.

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung für Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Brand 51, Fl.Nr. 1649/18, Gemarkung Gräfensteinberg, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt. 

Der erforderlichen Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Brand“ i.V.m. § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2024 12:16 Uhr