Baugebiet "Aue II" Wasserrechtliche Erlaubnis
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 05.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Baugebiet „Aue II“ wird eine Wasserrechtliche Erlaubnis vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach benötigt. Ein Vorentwurf wurde vom Ingenieurbüro Heller bereits dem Wasserwirtschaftsamt vorgelegt. In Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt sind noch verschiedene Punkte abzuändern, bzw. zu Ergänzen. Laut Aussage vom Ingenieurbüro Heller wird der fertige Antrag auf die Wasserrechtliche Genehmigung in Kürze der Verwaltung zur Prüfung und Unterschrift vorgelegt.
Sobald die genehmigte Wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, kann mit der Ausschreibung begonnen werden.
Beschluss
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt die Planunterlagen für den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu unterzeichnen. Die Beantragung der wasserrechtlichen Genehmigung hat schnellstmöglich zu erfolgen. Der Gemeinderat ist über den Sachstand sowie die Planung zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.02.2024 12:16 Uhr