Errichtung einer Terrassenüberdachung in Brombach 95, Fl.Nr. 862/35, Gemarkung Gräfensteinberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 11.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 11.03.2024 ö 1.2

Sachverhalt

Die Bauherren benötigen für Ihr Bauvorhaben für die Ausführung der Terrassenüberdachung mit durchsichtigen Doppelstegplatten eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Brombach „Zur Heide II“.

Beschluss

Zum Bauantrag für Errichtung einer Terrassenüberdachung in Brombach 95, Fl.Nr. 862/35, Gemarkung Gräfensteinberg, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt. 

Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Brombach „Zur Heide II“ für die Dachdeckung durchsichtige Doppelstegplatten statt Materialien in den Farbtönen rot, braun, grau oder schwarz, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2024 12:23 Uhr