Bauantrag zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 309 der Gemarkung Mindelaltheim, Südwerk Energie GmbH
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen, 04.11.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat hat gegen die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage grundsätzlich keine Einwendungen.
Der Gemeinderat fordert jedoch, dass Einfriedungen oder Eingrünungen entlang den gemeindlichen Feldwegen Fl.Nrn. 268, 310 und 308/1 einen Mindestabstand von 2 Meter zur Grundstücksgrenze einhalten müssen bzw. dass entlang der o.g. Feldwege in einem Abstand von mind. 2 Metern weder eine Bebauung noch eine Bepflanzung stattfinden darf.
Zur Sicherstellung der Bewirtschaftung der Gräben, ist entlang der Grenze zur Flurnummer 295 und 267 ein Abstand von mind. 5 Meter zwischen Zaun und Böschungskante, bzw. Grundstücksgrenze einzuhalten. Die Befahrbarkeit ist dauerhaft zu gewährleisten und die Nutzung der Fläche zur Pflege der Gräben zu dulden.
Begründung:
Bei einer Einfriedung von PV-Anlagen bzw. solchen Einfriedungen, die in Folge einer Bauleitplanung im Außenbereich aufgebaut werden dürfen, handelt es sich in aller Regel nicht um einen temporären Weidezaun für die Tierhaltung oder um einen Schutzzaun für forstwirtschaftlich genutzte Flächen, der bei Bedarf kurzfristig und ohne größeren Aufwand zurückgebaut werden kann. Es handelt sich hierbei um Einfriedungen, deren Errichtung erst aufgrund der Bauleitplanung ermöglicht wird. Solche Umzäunungen sind Bauwerke in der Landschaft, die über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage bestehen bleiben. Ohne einen entsprechenden Abstand zur Grundstücksgrenze wird der Unterhalt der Wirtschaftswege erschwert und es ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, die dann zulasten der Allgemeinheit oder der Landwirtschaft gehen. Es ist daher im öffentlichen Interesse, dass durch den Bau von Zäunen oder Eingrünungsmaßnahmen keine Nachteile für den Unterhalt und die Sanierung gemeindlicher Infrastruktur entstehen.
Der Unterhalt der Gewässerrandstreifen und Entwässerungsgräben ist eine gemeindliche Aufgabe, die ohne die erforderlichen Bearbeitungskorridore nicht durchgeführt werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
Datenstand vom 18.12.2024 12:46 Uhr