Vorstellung der Kalkulation der Herstellungsbeiträge für den Zeitraum 2025 - 2028 für die Entwässerungseinrichtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen, 04.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 11. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 04.11.2024 ö 5

Beschluss

Gem. Art. 5 KAG werden die Beiträge für die Herstellung der Entwässerungsanlage auf die in  der Kalkulation des Sachverständigenbüros Dagmar Suchowski ( Stand 26.06.2024 ) ermittelten Beitragshöchstgrenzen festgesetzt. 

1. Der Beitrag beträgt

a) pro m² Grundstücksfläche                    1,61 €
b) pro m² Geschossfläche                 17,72 €.

2. Bei einem Grundstück, für das der Aufwand für den Grundstücksanschluss im Sinn von § 3 EWS in vollem Umfang getragen worden ist, beträgt der abgestufte Beitrag in den Fällen der Nacherhebung für zusätzliche Grundstücks- bzw. Geschossflächen

a) pro m² Grundstücksfläche                   1,43 €
b) pro m² Geschossfläche                  16,23 €.

3. In den Nacherhebungsfällen einer nachträglichen Bebauung beträgt der zusätzliche Beitrag

a) pro m² Grundstücksfläche           0,18 €
b) pro m² Geschossfläche                      1,49 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2024 12:46 Uhr