Widerruf der Optionserklärung vom 28.10.2016 des § 2 b UStG


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen, 12.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 12. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 12.12.2022 ö 2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass beim zuständigen Finanzamt Neu-Ulm ein Widerruf für die Optionserklärung von 2016 abgegeben wird und ab dem 01.01.2023 der § 2b UstG Anwendung findet, sofern die Bundesgesetzgebung eine Verlängerung beschließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2023 08:32 Uhr