Festlegung der Wahlhelferentschädigung für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen, 12.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Dürrlauingen (Gemeinde Dürrlauingen) 12. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen 12.12.2022 ö 4

Beschluss

Die Wahlhelferentschädigungen für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 werden wie folgt festgelegt:

Mitglieder des Wahlvorstands für den Wahlsonntag        70,00 €
Mitglieder des Briefwahlvorstands am Wahlsonntag        70,00 €
Hilfskräfte                                40,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2023 08:32 Uhr