Bestellung Wahlleiter und Stellvertreter für die Kommunalwahlen 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
68. Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.
Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.
Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.
Herr Leonhard Ost wird nicht für das Amt des ersten Bürgermeisters kandidieren, so dass dieser zum Wahlleiter der Gemeinde Ellzee berufen werden kann. Als Stellvertreter wird Frau Michaela Kraus vorgeschlagen:
Wahlleiter: Herr Leonhard Ost
Vertreter: Michaela Kraus
Beschluss
Herr Leonhard O
st wird zum Wahlleiter für die Gemeinde Ellzee berufen. Frau Michaela Kraus wird zum stellv. Wahlleiter für die Gemeinde Ellzee berufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2020 11:50 Uhr