Neueindeckung des best. Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 350/13 Gem. Deubach, Am Schimmelacker 12; Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Schimmelacker" (Antragsteller: Virag Georg und Karin)


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.03.2019 ö Entscheidung 5.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass Herr und Frau Virag für die Neueindeckung des best. Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 350/13 der Gemarkung Deubach, Am Schimmelacker 12, 89335 Ichenhausen, mit dunkelgrau- anthrazitfarbenen Dachziegeln eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schimmelacker“ der Stadt Ichenhausen vom 15.04.1988 beantragen. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind als Deckungsmaterial nur Ziegel im rötlichen Farbton zu verwenden.  

Bei dem Antrag handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben, d.h. für die Neueindeckung wäre kein Baugenehmigungsverfahren notwendig. Da jedoch das Vorhaben gegen die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes spricht, ist eine isolierte Befreiung zu beantragen.

Die Antragsteller begründen ihren Wunsch damit, dass die Neueindeckung des Daches passend zu modernen Kunststoff-/Aluminiumfenstern mit zeitgemäßen dunkelgrau-anthrazitfarbenen Dachziegeln anstatt der lt. Bebauungsplan vorgeschriebenen Farbe sein soll.

Im Bebauungsplangebiet gab es bisher keine Befreiung in Bezug auf die Farbe der Dacheindeckung. 6 Baugrundstücke, die sich alle in Privatbesitz befinden, sind noch unbebaut. Ein Anwesen (Ellerbachstraße 30) im Bebauungsplan hat eine graue Dacheindeckung, dieses Gebäude stand jedoch bereits vor dem Erlass des Bebauungsplanes.

Der Vorsitzende zeigt das bereits bestehende Einfamilienhaus anhand eines Lageplanes an.

Stadtrat Sauter Ottmar sieht kein Problem in einer dunkelfarbenen Dacheindeckung, da bei der Aufbringung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eine rotfarbene ebenfalls verschwindet und das Dach grau ausschaut - siehe hierzu das Anwesen auf dem Grundstück Flur-Nr. 350/2 Gem. Deubach (Am Schimmelacker 2). Er würde daher dieser isolierten Befreiung zustimmen.

Stadtrat Lindner erinnert an eine Bau- und Umweltausschusssitzung vor einigen Jahren, bei der er bereits dafür plädiert hat, die Dachfarbe bei einem Baugebiet nicht so hervorzuheben. Das Ganze kam früher daher, dass in Schwaben nur rote Ziegeldächer vorhanden waren und somit diese Farbe auch in Bebauungsplänen vorgegeben wurde, nachdem erkennbar war, dass sich der Markt ändert und es eine Vielzahl von anderen Dachfarben gab. Dies macht auch Sinn und schaut toll aus. Dann kamen aber die Solaranlagen auf den Dächern und schon ist die rote Dacheindeckung nicht mehr sichtbar, da diese Anlagen einen Grauton haben. Diese Veränderung ist nicht nur in Baugebieten, sondern auch in der Kernstadt ersichtlich. Für ihn ist die Vorgabe der Farbe eines Daches daher nicht wichtig, sondern nur sekundär.  Es spricht sich daher auch für die Erteilung der Befreiung aus.

Stadtbaumeister Stapf erwidert, dass bei Einfamilienhäusern eine solche Solaranlage auf dem Dach nur einen kleinen Bereich des Daches einnimmt, so dass in der Regel noch ein Großteil des Daches und der ehemaligen Farbe ersichtlich ist. Er ist daher nach wie vor der Meinung, dass die typische schwäbische Bauweise sehr wohl erhalten bleiben und daher auch die Dachfarbe nicht freigegeben werden soll. Ansonsten hat man zukünftig neben roten auch blaue, grüne etc. Dächer. Er gibt zu, dass sich zwar die Landschaft durch die Solaranlagen wesentlich geändert hat, trotzdem muss man sich seiner Meinung nach nicht allen modischen Strömungen nachkommen und alles „frei“ geben.

Stadtrat Thierer kann der Befreiung auch zustimmen. Trotzdem möchte er in dem Gebiet „Am Schimmelacker“ den Bebauungsplan nicht komplett aufweichen und Toskanahäuser bzw. Flachdächer etc. zulassen, da bisher alle Häuser im gleichen Baustil gebaut wurden.

In Bezug auf die Farbe des Daches wird es bei der Zustimmung zur beantragten Befreiung einen Bezugsfall geben, wenn ein Bauherr auch seine Dachfarbe in anthrazit oder grau haben möchte, erwidert der Vorsitzende. Nicht zugelassen würde jedoch grün oder blau.

Stadtrat Sauter Ottmar gibt Stadtbaumeister Stapf Recht, dass keine grünen oder blauen Dächer entstehen sollen. Bei einer Zustimmung zu einem anthraziten oder grauen Dach, das fast identisch mit einer Solaranlage auf einem Dach ist, würde jedoch für ihn nichts verbaut.

In Zeiten der Solaranlagen plädiert auch Stadtrat Hofmann für eine Zustimmung zum Antrag. Ansonsten ist er auch gegen grüne oder blaue Dächer.

Stadtrat Abt bittet auch an die Bürger zu denken, die sich an die Vorgaben des Bebauungsplanes gehalten haben. Daher wäre es für ihn nicht in Ordnung, wenn dem Antrag zugestimmt würde. Zudem ist anthrazit noch etwas dunkler als grau, wie die Solaranlagen.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schimmelacker“ zur Neueindeckung des Daches mit dunkelgrau-anthrazitfarbenen Dachziegeln auf dem Grundstück Flur-Nr. 350/13 Gem. Deubach (Am Schimmelacker 12) durch die Ehegatten Virag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Datenstand vom 12.08.2019 14:40 Uhr