Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Günzburg für einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Stadtrates, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 04.12.2018 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Gemäß der gemeinsamen Übereinkunft in der Bürgermeisterversammlung vom 24.04.2018 und der Beschlussfassung des Kreisausschusses vom 14.05.2018 einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Landkreis Günzburg einzurichten, wurde bereits in der Sitzung des Stadtrates am 05.06.2018 der Beschluss gefasst, dem damals vorgestellten vorläufigen Entwurf einer Zweckvereinbarung zuzustimmen.

Basierend auf diesem Beschluss wurde eine vom Landratsamt Günzburg an wenigen Stellen veränderte und ergänzte Zweckvereinbarung im Rahmen der Bürgermeisterversammlung am 28.11.2018 unterzeichnet. Der Entwurf der abgeschlossenen Dienstvereinbarung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Im Vergleich zum vorläufigen Entwurf beteiligen sich nun u.a. drei weitere Zweckverbände an der Zweckvereinbarung.

Die durch die Aufgabenerfüllung des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Landkreis Günzburg anfallenden Betriebs-, Personal- und Sachkosten werden vollständig auf die Beteiligten umgelegt. Die Zweckverbände zur Wasserversorgung der Kammelgruppe, der Wiesenbachgruppe und der Günztalgruppe tragen an diesen Kosten einen pauschalen Betrag. Der nach Abzug dieser Pauschalen verbleibende Betrag wird nach dem Verhältnis der amtlichen Einwohnerzahlen vom 30.06. des Vorjahres auf die Beteiligten Gemeinden umgelegt. Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr ist möglich.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Strobel erklärt, dass Frau Elbs am 03.12.2018 ihren Dienst im Neubau der VG Ichenhausen angetreten hat.
Seitens des Gremiums bestehen keine Wortmeldungen.

Beschluss

Der Abschluss der mit dem Landkreis Günzburg zur Einrichtung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten geschlossenen Zweckvereinbarung wird nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.02.2019 10:16 Uhr