Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "Westlich der Ignaz-Rucker-Straße Ia" im Stadtteil Oxenbronn; 1. Beratung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a bzw. 13b BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a bzw. § 13b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2018 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Zur Ausweisung eines weiteren Bauplatzes im Baugebiet „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße“ im Stadtteil Oxenbronn hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 30.07.2018  beschlossen, den Bebauungsplan „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße Ia“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a bzw. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den Wohnungsbau) aufzustellen.  

Weiterhin hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 30.07.2018 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a bzw. §13b BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a bzw. § 13b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vom Ing. Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten Bebauungsplanentwurfes „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße Ia“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) in der Fassung vom 11.06.2018 einschl. des Entwurfes der Begründung hierzu in der Fassung vom 11.06.2018 durchzuführen.

Demzufolge lagen die Planunterlagen während der Zeit vom 11.09.2018 bis einschl. 12.10.2018 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die amtliche Bekanntmachung und Ankündigung dieser öffentlichen Auslegung erfolgte in der Günzburger Zeitung Nr. 195 vom 25.08.2018.

Von Kling Consult wurden 15 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Folgenden 7 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg
  • Bayerischer Bauernverband Günzburg
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Koordination Bauleitplanung – BQ, München
  • Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Gersthofen
  • Immobilien Freistaat Bayern, Augsburg
  • Kreisheimatspfleger Landkreis Günzburg, Herr Uano, Offingen
  • Staatliches Bauamt Krumbach

Folgende 7 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange äußerten keine Anregungen:
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach/Weißenhorn, Bereich Landwirtschaft, Krumbach, Schreiben vom 24. September 2018
  • Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach, Schreiben vom 11. Oktober 2018
  • Lechwerke AG, Augsburg, Schreiben vom 9. Oktober 2018
  • Regierung von Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 20. September 2018
  • Regionalverband Donau-Iller, Ulm, Schreiben vom 24. September 2018
  • schwaben netz gmbh, Schreiben vom 26. September 2018
  • Wasserwirtschaftsamt Krumbach, Schreiben vom 13. September 2018

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

Landratsamt Günzburg, Bauleitplanung, Schreiben vom 12. Oktober 2018

Ortsplanung
Das geplante kleine Wohngebiet schließt unmittelbar an bebaute Siedlungsflächen im Südwesten von Oxenbronn an und eignet sich gut für eine Wohnbebauung. Enthalten ist die Baufläche auch im städtebaulichen Gesamtkonzept für das umliegende Gebiet. Aus ortsplanerischer Sicht besteht deshalb mit der Planung und der Vorgehensweise grundsätzlich Einverständnis. Dies trifft auch auf die verfahrensmäßige Anwendung des § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu.
Positiv zu bewerten ist auch die geplante Abgabe der Flächen durch die Stadt mit einer entsprechenden Bauverpflichtung, die eine zeitnahe Bebauung der Flächen sicherstellt.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Hinweis des Landratsamtes Günzburg, Bereich Ortsplanung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0
 
Immissionsschutz
Aus Sicht des Immissionsschutzes werden gegen den vorliegenden Bebauungsplanentwurf keine Bedenken erhoben.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Hinweis des Landratsamtes Günzburg, Bereich Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Naturschutz und Landschaftspflege
Die Stadt Ichenhausen beabsichtigt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes ein kleines „allgemeines Wohngebiet“ auszuweisen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt mit der Folge, dass die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung nicht zwingend anzuwenden ist.

Ein naturschutzfachlicher Ausgleich ist, wie vom Planungsbüro in der Begründung ausdrücklich erwähnt, nicht erforderlich. Auf freiwilliger Basis wird er allerdings nicht ausgeschlossen.

Aus naturschutzfachlicher Sicht sollte der Eingriff in Natur und Landschaft fachlich bewertet werden sowie der erforderliche Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft quantifiziert werden.

Es obliegt der Stadt Ichenhausen auf freiwilliger Basis diesen Eingriff auszugleichen. Dies wird von Seiten der unteren Naturschutzbehörde dringend empfohlen.

Im Übrigen kann dieser ökologische Ausgleich vom kommunalen Ökokonto der Stadt Ichenhausen abgebucht werden.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg, Bereich Naturschutz und Landschaftspflege wird zur Kenntnis genommen. Die Stadt Ichenhausen stellt vorliegenden Bebauungsplan gemäß der Novellierung des Baugesetzbuches 2017 nach § 13b BauGB auf, wodurch die Anwendung der Eingriffsregelung nicht Bestandteil des vorliegenden Verfahrens ist. Die Stadt Ichenhausen hält sich zudem vor, ihre Kompensationsmöglichkeiten durch das kommunale Ökokonto für ausgleichspflichtige Vorhaben einzusetzen. Die Anregung wird nicht aufgegriffen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Wasserrecht
Aus Sicht der unteren Wasserrechtsbehörde bestehen gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes keine Bedenken.

Das Thema „Niederschlagswasserbeseitigung“ wurde vorbildlich angegangen. Laut dem in der Begründung zitierten Baugrundgutachten ist eine Versickerung von Niederschlagswasser möglich. Deshalb wurde zu Recht die Versickerung im Bebauungsplan zwingend festgesetzt.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Hinweis des Landratsamtes Günzburg, Bereich Wasserrecht wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Brandschutz
Der Kreisbrandrat erhebt gegen das Planungsvorhaben seitens des abwehrenden Brandschutzes keine Einwände. Anmerkungen hierzu sind nicht veranlasst.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Hinweis des Landratsamtes Günzburg, Bereich Brandschutz wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Redaktionelles
In Nr. 1.1 erster Unterpunkt der Begründung ist die aktuelle Fassung des Baugesetzbuches anzugeben, nämlich BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Begründung wird redaktionell angepasst, es gilt die Fassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634).
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht

Nachdem keine weiteren inhaltlichen, sondern nur redaktionelle Änderungen am Bebauungsplan vorzunehmen sind, kann der Bebauungsplanentwurf als Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ichenhausen beschließt den Bebauungsplan „Westlich der Ignaz-Rucker-Straße Ia“ (Stand der Planunterlagen: 11. Juni 2018) als Satzung mit der Maßgabe, dass das Ing.-Büro Kling Consult die erforderlichen Ergänzungen in den Bebauungsplan einarbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2019 09:45 Uhr