Friedhofsangelegenheiten; Schließen von Lücken zwischen Familienerdgräbern auf den Stadtteilfriedhöfen Autenried, Hochwang, Oxenbronn und Rieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates, 03.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 4. Sitzung des Stadtrates 03.08.2020 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Am 08.03.2018 hatte der Stadtrat auf Empfehlung des Haupt- und Personalausschusses beschlossen, den vermehrt auftretenden Lücken zwischen Familiengräbern auf dem Friedhof Ichenhausen wie folgt zu begegnen:
Beschluss 1:
Um die entstehenden Lücken zwischen den aufgelassenen Familienerdgräbern zu schließen, werden folgende Maßnahmen/Vorgehensweisen beschlossen:
Weitere Urnenstelen-Anlagen, weitere gemeinschaftliche Urnenerdgräber mit Stele und weitere Gemeinschaftsurnenanlagen auf Lücken zwischen Familiengräbern errichten (nach Bedarf).
Beschluss 2:
Um die entstehenden Lücken zwischen den aufgelassenen Familienerdgräbern zu schließen, wird folgende Maßnahme/Vorgehensweise beschlossen:
Neue Familienerdgräber nur im Bereich von Lücken zwischen Familienerdgräbern zulassen, nach Abschluss der derzeitigen Grabreihen.
Beschluss 3:
Um die entstehenden Lücken zwischen den aufgelassenen Familienerdgräbern zu schließen, wird folgende Maßnahme/Vorgehensweise beschlossen:
Mit Einzelerdgräbern Lücken zwischen Familienerdgräbern schließen, nach Abschluss der derzeitigen Grabreihen.

Die in den letzten zwei Jahren gesammelten Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise am Friedhof Ichenhausen sind positiv.

Die Verwaltung regt daher eine Diskussion darüber an, ob auch auf den Stadtteilfriedhöfen, die von der Stadt Ichenhausen verwaltet werden, nämlich den Friedhöfen Autenried, Hochwang, Oxenbronn und Rieden, den vermehrt auftretenden Lücken zwischen den Familiengräbern wie folgt begegnet werden sollte:

- Neue Familienerdgräber werden nach dem Füllen/Abschließen der derzeitigen Familienerdgrabreihe nur im Bereich von Lücken zwischen Familienerdgräbern zugelassen
- Neue Einzelerdgräber werden nach dem Füllen/Abschließen der derzeitigen Einzelerdgrabreihen nur im Bereich von Lücken zwischen Familienerdgräbern zugelassen
- Es werden 5er- und 7er-Urnenstelen-Anlagen auf Lücken zwischen Familiengräbern errichtet.

Beschluss

Die Lücken auf den Friedhöfen in den Stadtteilen werden mit der sogenannten „Wiedemann-Lösung“ gefüllt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2020 07:23 Uhr