Beschlussfassung über die Zahl der Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 02.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 6 Abs. 3 Verwaltungsgemeinschaftsordnung wählt die Gemeinschaftsversammlung aus ihrer Mitte einen oder zwei Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden. Zum Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden können auch Gemeinderäte aus der Mitte der Gemeinschaftsversammlung gewählt werden, obwohl sie keine kommunalen Wahlbeamten sind.
Werden zwei weitere Stellvertreter gewählt, so ist die Reihenfolge der Stellvertreter festzulegen. Eine Festlegung der Gleichrangigkeit bzw. der Gleichberechtigung der weiteren Stellvertreter ist gesetzlich nicht zulässig.
Bisher war die Stellvertretung so gehandhabt worden, dass die jeweiligen ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Waldstetten und Ellzee die weiteren Vertreter sind und die Reihenfolge der Vertretung jede Legislaturperiode gewechselt wurde.
Im zurückliegenden Zeitraum 2014/2020 war Herr Bürgermeister Schlosser aus Ellzee erster Stellvertreter und Herr Bürgermeister Kusch aus Waldstetten zweiter Stellvertreter.
Beschluss
Es sind zwei Stellvertreter zu wählen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.06.2021 11:27 Uhr