Anbringung eines Wand- und Sichtschutzes auf der West- und Südseite des Grundstückes Flur-Nr. 940/21 Gem. Hochwang, Leitiweg 19; Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Leiteäcker 2"


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2021 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 940/21 Gem. Hochwang, Leitiweg 19, beabsichtigt, an der Süd- und Westseite seines Grundstückes auf eine Länge von ca. 19 m bzw. 12 m einen zwischen 1,80 m und 2 m hohen Wand- und Sichtschutz mit integriertem Freisitz zu erstellen.

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Ziffer 7a der Bayer. Bauordnung, d.h. hierfür ist keine Baugenehmigung erforderlich.  

Das Baugrundstück befindet sich jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Leiteäcker 2“. Gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes dürfen Einfriedungen 1,30 m nicht überschreiten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da in der Umgebung bereits Grundstücke mit höheren Einfriedungen vorhanden sind und es bereits einige Genehmigungen auf eine isolierte Befreiung in Bezug auf solche Einfriedungen gibt, kann aus Sicht der Verwaltung dem Vorhaben zugestimmt und ebenfalls eine isolierte Befreiung erteilt werden.

Beschluss

Der Anbringung eines zwischen 1,80 m und 2 m hohen Wand- und Sichtschutzes auf der Süd- und Westseite des Grundstückes Flur-Nr. 940/21 Gem. Hochwang und der damit verbundenen Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Leiteäcker 2“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2021 15:00 Uhr