Bauvoranfrage zur Wohnraumerweiterung durch Umbau einer bestehenden Garage zu Wohnzwecken und Anbau nach Süden auf dem Grundstück Flur-Nr. 8/1 Gem. Autenried, Hopfengartenweg 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.09.2021 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück Flur-Nr. 8/1 Gem. Autenried, Hopfengartenweg 9, zur Wohnraumerweiterung die bestehende Garage zu Wohnzwecken umzubauen und in südlicher Richtung einen Anbau zu erstellen. Das Dach soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von ca. 10° von Norden und ca. 16° von Süden und eine Dacheindeckung wie die bisherige Garage mit Stehfalz- oder Trapezblecht in Anthrazit erhalten. Die Fassadenverkleidung nach Norden und Süden soll analog der Dacheindeckung mit Stehfalz- bzw. Trapezbleich in Anthrazit, die Fassade nach Osten und Westen analog der Fassade des bestehenden Wohngebäudes gestaltet werden. 

Für das zur Bebauung vorgesehene Grundstück besteht kein Bebauungsplan, das Bauvorhaben befindet sich an der Grenze des Flächennutzungsplanes, in dem teilweise noch Wohnbauflächen ausgewiesen sind bzw. ein Teilbereich sich bereits außerhalb dieser befindet. 

Im Zusammenhang mit einer Bebauung der nördlichen Grundstücke Flur-Nrn. 7 und 7/2 Gem. Autenried im Jahre 2010 fand eine Ortseinsicht mit dem Landratsamt Günzburg statt, bei dem man unter Berücksichtigung der benachbarten Gebäude sowie der topographischen Verhältnisse zu folgenden Ergebnis kam:

Die Grenze eines Bauzusammenhanges verläuft auf einer gedachten Linie von der östlichen Außenwand des Anwesens Kellerstraße 6 bis zur östlichen Garagenwand des Anwesens Hopfengartenweg 9. 

Westlich dieser Grenze wäre somit eine Bebauung nach § 34 BauGB denkbar, östlich davon beginnt der Außenbereich. Somit ist das geplante Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. D.h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

Die Erschließung ist bereits durch das auf dem Grundstück vorhandene Wohnhaus gesichert und der geplante Anbau fügt sich auch die nähere Umgebung ein, so dass aus Sicht der Verwaltung der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden sollte. 

Beschluss

Der Bauvoranfrage zur Wohnraumerweiterung durch Umbau der bestehenden Garage zu Wohnzwecken und Anbau nach Süden auf dem Grundstück Flur-Nr. 8/1 Gem. Autenried wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2021 07:26 Uhr