Nach § 79 Abs.2 KommHV und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist zur besseren und sparsameren Bewirtschaftung der Haushaltsmittel die Bildung von Haushaltsresten möglich.
Die Haushaltseinnahmereste sind gem. § 79 Abs.2 Satz 2 KommHV nur im Vermögenshaushalt und nur für Kredite, Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge und andere Einnahmen der Gruppierungsnummern 35 und 36 des kommunalen Haushalts zulässig.
Haushaltsausgabereste können nach § 19 i.V.m. § 15 und 79 Abs.3 KommHV sowohl im Verwaltungshaushalt wie auch im Vermögenshaushalt gebildet werden. Die entsprechenden Haushaltsansätze bleiben dadurch bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Gegenstand oder der Bau in seinem wesentlichen Teil in Benutzung genommen werden kann.
Vermögenshaushalt Einnahmen (neu):
6150.3610 Breitbandausbau 231.100,-- €
6200.3400 BG Am Haldenweg Bauplätze 58.500,-- €
289.600,-- €
Vermögenshaushalt Ausgaben (alt):
5800.9510 Brücke Weiher Stoff. 2.000,-- €
6200.9510 BG Stoffenried Am Haldenweg 16.294,44 €
18.294,44 €
Vermögenshaushalt Ausgaben (neu):
1310.9450 FFW Planung Neubau 20.000,-- €
5800.9511 Brücke Weiher Stoff. 10.000,-- €
6100.9350 Digitaler FlNPl 15.000,-- €
6150.9510 Breitbandausbau 63.648,-- €
6180.9510 Freizeitanlage Stoff. 20.000,-- €
6200.9510 BG Stoff.Am Haldenweg Baukosten 96.000,-- €
6700.9660 BG Stoff. “ Straßenbel. 20.000,-- €
7010.9560 BG Stoff. “ Kanal 58.810,-- €
7500.9461 Friedhof neu
20.000,-- €
323.458,-- €
Die Verwaltung schlägt die Bildung der vorstehend genannten Haushaltseinnahme- bzw. Haushaltsausgabereste für 2018 vor.
Dadurch wird eine bessere, wirtschaftlichere und übersichtlichere Bewirtschaftung der Zahlungseingänge und der bereits zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erreicht.