Einrichtung einer temporären Lichtsignalanlage am Kast-Eck in Ichenhausen (B16 Günzburger / Marktstraße); Bekanntgabe des Ergebnisses


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Stadtrates, 07.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
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Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 51. Sitzung des Stadtrates 07.03.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Im März/April 2018 wurde am Kast-Eck (Knoten B16/Günzburger Straße / Neue Bahnhofstraße) eine temporäre Lichtsignalanlage versuchsweise aufgestellt. Eine Verkehrszählung sollte dabei aufzeigen, ob eine solche Lichtsignalanlage sinnvoll ist oder dadurch verkehrliche Verlagerungen zu erwarten sind.
Diese Verkehrszählung wurde im Auftrag des Staatlichen Bauamtes Krumbach von der Firma INOVAPLAN durchgeführt.
Von der Firma wurde jeweils vor (am Mittwoch, 29.11.2017 über einen Zeitraum von 24 Std.) und während dieser vierwöchigen Testphase der LSA (am Mittwoch, 18.04.2018 über einen Zeitraum von 24 Std.) eine Verkehrszählung an möglichen Ausweichrouten durchgeführt.
Der Vergleich der Zählwerte aus den Zählungen vor und während der Testphase zeigt, dass eine deutliche Verkehrsverlagerung durch die LSA von der Ortsdurchfahrtsstraße auf das Nebenstraßennetz stattgefunden hat. Darauf weist die Verkehrsabnahme auf den Normalrouten sowie die Verkehrszunahme auf den Ausweichrouten hin. Es hat sich gezeigt, dass alle drei untersuchten Ausweichrouten während der Testphase mit LSA mit Mehrverkehren belastet wurden. Zudem hat sich eine längere Wartezeit am Kast-Eck mit Lichtsignalanlage als ohne Lichtsignalanlage gezeigt.
Als Fazit stellt die Firma INOVAPLAN fest, dass aufgrund der Verkehrsverlagerungen in das Straßennebennetz sowie aufgrund der längeren Wartezeiten eine Lichtzeichensignalanlage nur bedingt zu empfehlen ist.

Des Weiteren wurde an das Staatliche Bauamt der Antrag gestellt, versuchsweise den Schwerlastverkehr komplett aus der Innenstadt fern zu halten und sowohl in Richtung Krumbach als auch in Richtung Günzburg jeweils über die Neue Bahnhofstraße und die Günztalstraße zu leiten. Hierzu teilte das Staatliche Bauamt zwischenzeitlich mit, dass dieser Wunsch einer Sperrung der B16 für den Schwerlastverkehr gleichkommt. Da es sich bei der B16 um eine Bundesstraße des Fernverkehrs handelt, hat diese die Aufgabe, ein zusammenhängendes Verkehrsnetz zu bilden und den weiträumigen Verkehr aufzunehmen. Dies kann auch gem. § 5 FStrG in einer Ortsdurchfahrt der Fall sein. Träger der Straßenbaulast ist im vorliegenden Fall die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt Krumbach.
Dem Wunsch der Stadt könne somit nicht entsprochen werden. Neben dieser genannten überörtlichen Verbindungsfunktion kommen noch nachfolgende weitere Punkte hinzu: Das bereits aus dem Jahre 2016 vorliegende Gutachten von Modus Consult bewertete diese Verlagerung der Schwerlastverkehrs als schlechteste Variante im Umgang mit dem Knotenpunkt des Kast-Ecks. Es könne keine verkehrliche Verbesserung erwartet werden. Es ist vielmehr mit einer Verschlechterung zu rechnen. Ein Rückstau bis über den Bahnübergang ist möglich. Im Weiteren würde die Verkehrssicherheit für querende Fußgänger und Sportler im Bereich des Sport- und Fußballplatzes in der Günztalstraße deutlich verschlechtert, da sich durch die Verlagerung des Schwerlastverkehrs die Verkehrszahlen erhöhen.

Diskussionsverlauf

Bgm. Strobel erläutert die Beschlussvorlage.

StR Spengler fragt nach, weshalb seitens der Firma INOVAPLAN keine klare Formulierung getroffen wurde.

Bgm. Strobel antwortet, dass keine klare Empfehlung möglich gewesen sei, da eine Lichtsignalanlage Vorteile und Nachteile mit sich bringt.

StR Abt merkt an, dass das Vorhaben, den Verkehr über die neue Bahnhofstraße zu leiten, nicht vorteilhaft wäre. Die Straße sei in einem desolaten Zustand und die Belästigung durch Lärm und Vibration sei für die Anwohner nicht tragbar. Er schlage vor, dass man sich an die Handhabung der Stadt Lauingen anpassen könne. Die Stadt Lauingen leite die B16 für PKW durch die Stadt und den LKW-Verkehr über eine Umgehung um Lauingen. Auch Regensburg habe eine ähnliche Regelung für die B15. Es wäre seines Erachtens  auch möglich, die Strecke von Krumbach zur Autobahnauffahrt über das Mindeltal zu leiten. Hier müsste der Verkehr nur durch einen Ort geleitet werden, mit dem dort in Kürze beginnenden Bau der Umgehungsstraße durch keinen Ort mehr.
Dieser Vorschlag sollte dem Staatl. Bauamt Krumbach unterbreitet werden.

Bgm. Strobel antwortet, dass bereits geplant sei, die Neue Bahnhofstraße zu sanieren. Trotzdem wäre es von Vorteil den Verkehr testweise hier umzuleiten bevor die Straße saniert werden soll, da bei einem positiven Ergebnis seitens des Staatl. Bauamtes eine Berücksichtigung bei der Planung erfolgen müsse.
Zu dem Vorschlag von StR Abt eine „B16 neu“ und „B16 alt“ für getrennten Verkehr einzurichten, meint Bürgermeister Strobel, dass er bereit sei, diesen Vorschlag zu unterbreiten.

StR Hofmann meint, dass es wichtig sei, den ersten Vorschlag nochmals zu unterbreiten und während der Testphase, ein Halteverbot auf der Günzburger Str. einzurichten. Man sollte allerdings auch die Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Günztalstraße in die Bgm.-Thaler-Straße ändern.

Beschluss

Vom Ergebnis der Verkehrszählung im Zuge der vorübergehenden Errichtung der Lichtzeichenanlage am Kast-Eck wird Kenntnis genommen.

Des Weiteren ist beim Staatlichen Bauamt im Krumbach erneut ein Antrag zu stellen, dass zumindest versuchsweise über einen Zeitraum von 14 Tagen der Schwerlastverkehr komplett aus der Marktstraße, der Heinrich-Sinz-Straße und der Krumbacher freigehalten werden soll (außer Anlieferverkehr) und sowohl in Richtung Krumbach als auch in Richtung Günzburg jeweils über die Neue Bahnhofstraße, Bgm.-Thaler-Straße und Günztalstraße geleitet wird. Während dieser Versuchsphase sollen die Vorfahrten im Bereich des Kast-Eckes sowie der Einmündung der Bgm.-Thaler-Straße in die Günztalstraße geändert und entlang der Neue Bahnhofstraße ein beidseitiges, absolutes Halteverbot angeordnet werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2019 16:51 Uhr