Endausbau der Straßen "Am Jägermahd", "Günztalstraße", "Zeiterweg" und "Zur Schwarzen Muttergottes"


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Stadtrates, 06.08.2019

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Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 57. Sitzung des Stadtrates 06.08.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Dem Stadtrat wurden in der Sitzung am 02.04.2019 die Vorentwurfsplanungen für die nachfolgenden Straßen vorgestellt und erläutert:

Am Jägermahd, Autenried
  • Ausbaustandard:                Wohnstraße, Belastungsklasse 0,3        
                                               Ausbaubreite 6,50 m bis 8,50 m
                                               Straßenbreite 4,75 m bis 6,50 m mit beidseitigem variablen                                                Seitenstreifen
  • Grunderwerb:                nicht erforderlich
  • Geschätzte Kosten:        ca. 220.000 € Straßenausbau
               vorläufig                        ca. 39.000 € Kanal
                                               ca. 12.000 € Beleuchtung
  • Besonderheiten:                ergänzende Hausanschlüsse

Günztalstraße, Ichenhausen
  • Ausbaustandard:                Restausbau mit Herstellung Geh- und Radweg sowie                                        Ergänzung der noch fehlenden Straßenentwässerung auf der                                Ostseite der Günztalstraße                                                                        Ausbaubreite 2,00 m
                                               Geh- und Radweg  2,00 m mit variablem Bankett
  • Grunderwerb:                nicht erforderlich
  • Geschätzte Kosten:        ca. 153.000 € Straßenausbau
       vorläufig                        ca. 35.000 € Beleuchtung
  • Besonderheiten:                Kanal- u. Wasserleitung vorhanden

Zeiterweg, Hochwang
  • Ausbaustandard:                Wohnstraße, Belastungsklasse 0,3        
                                               Ausbaubreite 4,50 m
                                               Straßenbreite 4,50 m mit südseitigem variablen                                                                Betonpflasterstreifen sowie variablen Seiten-/                                                                Grünstreifen
  • Grunderwerb:                nicht erforderlich
  • Geschätzte Kosten:        ca. 42.000 € Wasserleitung
               vorläufig                        ca. 308.000 € Straßenausbau
                                               ca. 53.000 € Kanal                
                                               ca. 12.000 € Beleuchtung
  • Besonderheiten:                keine

Zur Schwarzen Muttergottes, Ichenhausen
  • Ausbaustandard:                Wohnstraße, Belastungsklasse 0,3        
                                               Ausbaubreite 5,00 m
                                               Straßenbreite 5,00 m mit westseitigem variablen Gehweg
                                               beidseitig variablen Grünstreifen
  • Grunderwerb:                nicht erforderlich

  • Geschätzte Kosten:        ca. 70.000 € Wasserleitung (Ringschluss)
               vorläufig                        ca. 310.000 € Straßenausbau
                                               ca. 90.000 € Kanal                
                                               ca. 12.000 € Beleuchtung
  • Besonderheiten:                im Zuge des Straßenausbaus werden Kanalabschnitte gem.                                GEP mit ausgebaut und erneuert        


Diesen Vorentwurfsplanungen wurde zugestimmt und beschlossen, die weiteren Schritte (Abhaltung Anliegerversammlung, weitere Planung) vorzunehmen. Des Weiteren wurde beschlossen, dass, wenn ein für eine Beitragsabrechnung erforderlicher Grunderwerb nicht gelingen sollte, auf den Endausbau der jeweiligen Straße verzichtet wird.

Für die vier Straßen fanden am 01. und 08.07.2019 zwischenzeitlich die Anliegerversammlungen statt.

Gemäß der hierfür von den Ing.-Büros erfolgten Kostenberechnungen belaufen sich die Ausbaukosten ohne Planungskosten und Beleuchtung nunmehr wie folgt:

Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“

Kostenschätzung
Kostenberechnung
Straßenausbau
310.000 €
207.000 €
Straßenentwässerung
vorstehend enthalten
9.000 €
Kanalisation
nur der Regenwasserkanal wird zu 50 % umgelegt ca. 6.600 €
90.000 €
44.500 €
Wasserleitung (Ringschluss)
wird nicht umgelegt

70.000 €

28.200 €
Anschluss Schillerstraße
wird nicht umgelegt

46.800 €


Günztalstraße

Kostenschätzung
Kostenberechnung
Straßenausbau
153.000 €
262.000 €
Straßenentwässerung
vorstehend enthalten
12.000 €
Regenwasserkanal
umgelegt werden 9.800 €
0 €
19.600 €


Straße „Am Jägermahd“

Kostenschätzung
Kostenberechnung
Straßenausbau
220.000 €
187.200 €
Kanalisation
umgelegt werden 9.000 €
39.000 €
34.900 €
Wasserversorgung
wird nicht umgelegt
0 €
12.800 €





Zeiterweg

Kostenschätzung
Kostenberechnung
Straßenausbau
308.000 €
170.100 €
Straßenentwässerung
vorstehend enthalten
9.000 €
Kanalisation
umgelegt werden 50 % des Regenwasserkanals 23.500 €
53.000 €
76.000 €
Wasserleitung
wird nicht umgelegt
42.000 €
67.700 €


Als Ergebnis der Anliegerversammlungen kann festgehalten werden, dass bei den Straßen „Am Jägermahd“, „Zur Schwarzen Muttergottes“ und „Zeiterweg“ alle bzw. fast alle Anlieger (Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“) gegen einen beitragspflichtigen Endausbau sind. Entsprechende Schreiben liegen als Anlage bei.

Zudem wurden auch Fragen von einzelnen Anliegern an die Stadtverwaltung gerichtet. Die Schreiben sind als Anlage ebenfalls beigefügt. Die Fragen wurden den Anliegern telefonisch und/oder schriftlich beantwortet.

Stellungnahme der Verwaltung zu den Schreiben:

Straße „Am Jägermahd“ im Stadtteil Autenried
Bei einer Asphaltierung der Straße würde kein Schotter mehr in die Kanalisation gelangen, Schotterflächen selber nehmen auch nur bedingt Wasser auf.
Die vorgeschlagene Lösung, die Straße „Am Jägermahd - West“ als Fuß- bzw. Radweg auszuweisen und mit einem Begrenzungspfosten für den Autoverkehr zu sperren, entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes bzw. des seinerzeitigen Erschließungskonzeptes.
Ein Gehweg als Schotterweg entspricht nicht dem Stand der Technik und ist mit Rollatoren, Rollstühlen, Kinderwagen etc. schlecht befahrbar. Zudem ergibt sich hier ein größerer Unterhaltungsaufwand.
Stand der Technik im Ortsbereich ist eine asphaltierte Straße mit ordnungsgemäßer Entwässerung und Beleuchtung.
Die Zusage, dass sich alle Anlieger verpflichten, wie bisher und in Zukunft, die Schotterung und die Pflege der Straße selbst zu übernehmen, könnten die heutigen Anlieger nicht für evtl. mögliche Rechtsnachfolger machen.
Alle anderen Straßen in der Umgebung wie „Mitteltalweg“ und nördlicher Teil der Straße „Am Jägermahd“ mussten ebenfalls schon Erschließungsbeiträge für die Fertigstellung ihrer Straßen bezahlen.

Straße „Zeiterweg“ im Stadtteil Hochwang
Die geplante Maßnahme entspricht dem heutigen Stand der Technik. Eine kostengünstigere dem Stand der Technik entsprechende Erschließung ist nicht möglich. Die Höhe des Eigenanteils ist in der aktuell geltenden Erschließungsbeitragssatzung der Stadt geregelt. Bei einer Änderung der Höhe müsste die Satzung geändert werden.

Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“
Auf die Anlage mit Fragen der Anlieger wird verwiesen, hier sind die Stellungnahmen der Verwaltung eingearbeitet.


Für den Fall, dass die Stadt die erstmalige endgültige Erschließung dennoch vornehmen wird, gaben die Anlieger folgende Hinweise bzw. schlugen sie folgende Änderungen der Planung vor:

Straße „Am Jägermahd“ im Stadtteil Autenried
Verringerung der Ausbaubreite der westlichen Querstraße von 6 m auf 4,75 m

Straße „Günztalstraße“ in Ichenhausen
-        der Rad- und Gehweg wird im Bereich der Firma KLB an die Straße gerückt
-        bei kleineren verbleibenden Restbreiten als 0,50 m zwischen Rad- und Gehweg und Privatgrund wird dieser asphaltiert

Straße „Zeiterweg“ im Stadtteil Hochwang
-        Anpassung der Höhenlage, damit ein Freibord zu den südlichen Grundstücksbefestigungen von ca. 10 bis 15 cm erreicht wird
-        Straßenverbreiterung von 4,50 auf 4,75 m
-        Ausbildung des südlichen Randstreifens als Schotterstreifen
Außerdem wurde von den Anliegern der Wunsch geäußert, der Stichstraße des Zeiterweges, dessen Endausbau ansteht, einen neuen/anderen Straßennamen zu geben, da zwischenzeitlich die Hausnummern schon die Zusätze „a, b, c, d“ haben, da sie nicht von Paketzustellern etc. nicht gefunden werden. Die Anlieger wurden angehalten, der Stadt Vorschläge für einen anderen Straßennamen zu unterbreiten. Nach den Vorstellungen der Anlieger sollte hierüber in einer der nächsten Sitzungen Beschluss gefasst werden. Bis dahin können die Anlieger auch nochmals um Vorschläge gebeten werde.

Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“ in Ichenhausen
Es wurde der Wunsch nach Einbauten zur Verkehrsberuhigung vorgebracht.
Da sich diese Straße bereits in einer 30iger-Geschwindigkeitszone befindet (Vorfahrtsregelung rechts vor links), soll diesem Wunsch vorerst nicht im Rahmen der Erschließungsmaßnahme nachgekommen werden. Nach Fertigstellung des Endausbaues soll die Verkehrssituation jedoch überprüft und, sofern ein Bedarf an verkehrsberuhigenden Maßnahmen gegeben ist, diese auf Kosten der Stadt erstellt werden.

Bürgermeister Strobel erläutert die Historie der KAG-Änderungen, zuletzt am 01.06.2019, zur
25-Jahre-Regelung.
Er verweist dabei auf die Beschlüsse des Stadtrates, die Prüfung des Straßennetzes nach möglichen Endausbau-Straßen, den bisherigen Planungsprozess und die durchgeführten vier Anliegerversammlungen, in denen sich die betroffenen Bürger/innen der Straßen „Am Jägermahd“, „Zeiterweg“ und „Zur Schwarzen Muttergottes“ unisono gegen einen Endausbau ausgesprochen haben. Technische Verbesserungen, die von Bürgern/innen für den Fall, dass die Straßen doch endausgebaut werden, vorgebracht wurden, sind in den nun vorliegenden Planungen bereits berücksichtigt worden.

Bürgermeister Strobel verzichtet auf die Darstellung der Einzelplanungen für die genannten Straßen an der Leinwand aufgrund der aktuellen Sachlage und verweist auf die Unterlagen, die jedes Gremiumsmitglied im RIS erhalten hat.  

Abweichend von den Beschlussvorschlägen schlägt er dem Gremium - nach Abwägung der Sachlage - vor, auf den Endausbau der Straßen „Am Jägermahd“, „Günztalstraße“, „Zur Schwarzen Muttergottes“ und „Zeiterweg“ zu verzichten.
Begründung:
  1. Der verbleibende Zeitraum bis zum 31.03.2021, der durch die Änderung des Bayer. Kommunalabgabengesetzes (KAG) für die Planung, Ausschreibung, den Bau, die Rechnungsstellung der Baufirmen und Planer bis zu sämtlichen Schlussrechnungen, die Prüfung aller Rechnungen, die Kalkulation der Beiträge und die Beitragserhebung, ist knapp. Sollte es zu (auch nicht von der Stadt zu verantwortenden) Verzögerungen kommen und der 31.03.2021 nicht gehalten werden, könnten die Anlieger-Beiträge nicht erhoben werden. Dies würde bedeuten, dass die Stadt die Baumaßnahmen alleine finanzieren müsste und somit ein Loch von mehr als 1 Mio. Euro in die Stadtkasse gerissen würde. Das wäre Geld, das der Stadt an anderer Stelle für dringend notwendige Investitionen, zum Beispiel für die Sanierung der Friedrich-Jahn-Halle, fehlen würde.
  2. Der vom Bayerischen Landtag durch die Änderung des KAG eingeleitete Paradigmenwechsel sollte akzeptiert, aufgegriffen, und zu eigen gemacht werden. Das heißt, bei diesen alten Straßen, die es schon länger als 25 Jahre gibt, aber die in Jahrzehnten noch nicht endgültig hergestellt worden sind, und wo die Anlieger - wie hier - keinen Ausbau wünschen bzw. unisono dagegen sind, sollte eine Beitragserhebung bis zum 31.03.2021 nicht mehr angestrebt und auf die sog. „erstmalige Herstellung“ der Straßen, landläufig „Straßenausbau“ genannt, verzichtet werden.


Bürgermeister Strobel informiert ferner darüber, dass von den Anliegern der Stichstraße des Zeiterweges, dessen Endausbau ansteht, der Wunsch geäußert wurde, dieser einen neuen/anderen Straßennamen zu geben, da zwischenzeitlich die Hausnummern schon die Zusätze „a, b, c, d“ haben, und diese oft nicht von Paketzustellern, Rettungsfahrzeugen etc. gefunden werden.
Diesem Wunsch der Anlieger des nördlichen Teils des Zeiterweges soll nachgekommen und die Anlieger aufgefordert werden, entsprechende Vorschläge bis 12.09.2019 bei der Verwaltung einzureichen. Eine Beschlussfassung zur Umbenennung der Straße könnte dann ggf. schon in Oktobersitzung erfolgen.  
 

Diskussionsverlauf

StR Abt unterstützt den Vorschlag von Bürgermeister Strobel. Ihm ist es jedoch ein Anliegen nochmals festzustellen, dass die Kommunalpolitik vom Landesgesetzgeber mit den KAG-Änderungen vor enorme Probleme gestellt worden ist, indem innerhalb kurzer Zeit hier Entscheidungen gefällt werden mussten, nachdem auch von Rechtsbindung und Regressansprüchen gegenüber den Bürgermeistern die Rede war und immer auch das Wort „Gerechtigkeit“ vorangestellt wurde.  Der Paradigmenwechsel ist für ihn ein „kleiner Umfaller“.
Bürgermeister Strobel erklärt hierzu, dass diese Strafbarkeit deswegen im Raum gestanden sei, weil möglicherweise eine Stadt nicht alle denkbaren Einnahmen generiert, die möglich sind, so auch Einnahmen durch den Erlass von Beitragsbescheiden, auch von Straßen, mit deren erstmaliger Herstellung schon in der Vergangenheit begonnen wurde. Diese Strafbarkeit hätte auch die Mitglieder des Stadtrates mit umfasst und sei nun seit dem 01.06.2019 durch die letzte KAG-Änderung nicht mehr relevant.

3. Bgm. Schuler stimmt dem Vorschlag von Bürgermeister Strobel zu. Er schlägt vor über den Beschlussvorschlag von Bürgermeister Strobel abzustimmen; eine Vorstellung der Planung hält er aufgrund der aktuellen Sachlage nur für erforderlich, wenn das Gremium mehrheitlich anderer Meinung wäre.

Nachdem 3. Bgm. Schuler und StR Kehrle wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO bei zwei Straßen nicht an der Abstimmung teilnehmen können, erläutert Bürgermeister Strobel für die Zuhörer hierzu die Rechtsgrundlage.  
.

Beschluss 1

Dem Endausbau der Straße „Am Jägermahd“ in Autenried wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Keine Teilnahme an der Abstimmung gem. Art. 49 Abs. 1 GO: 3. Bürgermeister Hubert Schuler

Beschluss 2

Auf den Endausbau der Günztalstraße (Gehweg) in Ichenhausen wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Keine Teilnahme an der Abstimmung gem. Art. 49 Abs. 1 GO: Stadtrat Artur Kehrle

Beschluss 3

Auf den Endausbau der Straße „Zur Schwarzen Muttergottes“ in Ichenhausen wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Auf den Endausbau der Straße „Zeiterweg“ in Hochwang wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der nördliche Teil des Zeiterweges soll auf Wunsch der Anlieger einen anderen Straßennamen erhalten. Den Anliegern wird die Möglichkeit eingeräumt, bis 12.09.19 Vorschläge einzureichen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2019 15:56 Uhr