Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Flur-Nr. 500/4 Gem. Ichenhausen; Antrag auf Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 (Bauherren: Hruby Kerstin und Alexander)


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Stadtrates, 28.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 28.01.2020 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Das auf dem Grundstück Flur-Nr. 500/4 Gem. Ichenhausen befindliche Wohngebäude soll abgebrochen und ein neues Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Garage und Stellplatz errichtet werden.

Das Grundstück  befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1. Zur Verwirklichung des Bauvorhabens sind nachfolgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig:

-        Der Bebauungsplan sieht im Norden für einen Teil des Grundstücks einen Rücksprung der Baugrenze um 6,61 m vor. Aufgrund einer günstigeren Grundstücksnutzung sieht die Planung eine Überschreitung der Baugrenze um 1,685 m (12,67 qm) vor.

-        Bei Hauptgebäuden mit zwingend vorgeschriebenen Vollgeschossen sind keine Dachaufbauten zulässig. Die Planung sieht im Süden einen Erker / Quergiebel (Pultdach DN 20°) vor.

-        Die Höhe von Einfriedungen einschl. des Sockels darf 1,20 m nicht überschreiten. Im Westen ist eine Einfriedung aus Gabionen- und Holzelementen mit einer Höhe von 2 m vorgesehen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der im Norden des Grundstückes festgesetzte teilweise Rücksprung der Baugrenze ist planerisch nicht nachvollziehbar und schränkt die Bebaubarkeit des Grundstückes extrem ein.
Beim Dach des Gebäudevorsprungs auf der Südseite des Gebäudes handelt es sich aus Sicht der Verwaltung nicht um einen Dachaufbau sondern um eine Abschleppung des Daches. Nachdem die Sichtweise der Genehmigungsbehörde nicht bekannt ist sollte auch hier im Hinblick auf die Festsetzungen im Bebauungsplan hinsichtlich Dachaufbau, Dachform (Pultdach statt Satteldach) und Dachneigung (20° statt Festsetzung im Bebauungsplan 27° - 37°) Befreiungen erteilt werden.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben trotz der beantragten Befreiungen in die Umgebung ein.
Des Weiteren gibt es im Umfeld auch Bezugsfälle, so dass dem Bauantrag und den damit beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Beschluss

Dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Flur-Nr. 500/4 Gem. Ichenhausen, Joseph-Haas-Straße 3, und den hierzu beantragten, vorstehend angeführten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 15:55 Uhr