Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Deubach Ost, Flur-Nr. 365/1"; 1. Änderungs- und Aufstellungsbeschluss 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadtrates, 02.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 2. Sitzung des Stadtrates 02.06.2020 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Der Stadtrat hat bereits in der Sitzung am 06.02.2018 beschlossen, zur Aussiedlung eines innerörtlichen Betriebes im Stadtteil Deubach auf das Grundstück Flur-Nr. 365/1 Gem. Deubach für den hierfür erforderlichen Grunderwerb behilflich zu sein.

Da dieser zum Abschluss gebracht werden konnte, ist als nächster Schritt zur Verwirklichung des Vorhabens erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern sowie einen Bebauungsplan aufzustellen.

Mit dem Antragsteller wurde zwischenzeitlich auch ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, wonach sämtliche Verfahrenskosten für das Bauleitplanverfahren sowie sämtliche Erschließungskosten für die Baumaßnahme zu tragen sind.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 358, 358/1, 359, 360, 361 und 365/1 Gem. Deubach. Dabei soll für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 358, 358/1, 359, 360 und 361 Gem. Deubach eine „gemischte Baufläche“ sowie für das Grundstück Flur-Nr. 365/1 ein „Gewerbegebiet mit Emissionsbeschränkungen“ ausgewiesen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes, der die Bezeichnung „Gewerbegebiet Deubach Ost, Flur-Nr. 365/1“ erhalten soll, umfasst nur das Grundstück Flur-Nr. 365/1 Gem. Deubach.

Im Bebauungsplan soll ein Gewerbegebiet mit Beschränkungen der Lärmemissionen gemäß § 8 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO und § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO ausgewiesen werden.

Vom beauftragen Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, wurden zwischenzeitlich

  • der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 29.04.2020 sowie der Vorentwurf der Begründung hierzu vom 29.04.2020 sowie

  • der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Deubach Ost, Flur-Nr. 365/1“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) mit vom 29.04.2020 sowie der Vorentwurf der Begründung hierzu vom 29.04.2020

vorgelegt, die gebilligt und auf dessen Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 4 Abs. 1 BauGB vorgenommen werden soll.

Beschluss 1

Der vom Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigte

  • Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 29.04.2020 sowie der Vorentwurf der Begründung hierzu vom 29.04.2020 sowie

  • Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Deubach Ost, Flur-Nr. 365/1“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) vom 29.04.2020 sowie der Vorentwurf der Begründung hierzu vom 29.04.2020

wird gebilligt und anhand dieser Planunterlagen sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der vom Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigte

  • Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 29.04.2020 sowie der Vorentwurf der Begründung hierzu vom 29.04.2020 sowie

  • Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Deubach Ost, Flur-Nr. 365/1“ (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) vom 29.04.2020 sowie der Vorentwurf der Begründung hierzu vom 29.04.2020

wird gebilligt und anhand dieser Planunterlagen sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2020 10:55 Uhr