Am 12.04.2021 ging bei der Verwaltung der o.g. Bauantrag ein. Die Bauwerber möchten auf diesem Grundstück (Grundstück ohne BBP) ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen in konventioneller Bauweise bauen.
Die bestehende Scheune weicht dem geplanten Wohnhaus.
Die Bauherren planen ein zweistöckiges Gebäude und einem ausgebauten Dachgeschoss mit Satteldach DN 42° und roter Dachhaut in Massivbauweise. Das Gebäude besteht aus Kellergeschoß, Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß.
Durch das Abtragen der best. Scheune wird die Baulücke zwischen „Hauptstraße“ und ,,Am Käppele“ geschlossen werden.
Die Dachflächenentwässerung wird über eine Zysterne gesammelt und auf dem Baugrundstück versickert.
Schmutzwasser wird an den best. Schmutzwasserkanal (Mischwasserkanal) welcher sich in der Straße ,,Am Käppele“ befindet angeschlossen. Die Zufahrt zu diesem Grundstück führt ebenfalls über die Straße ,,Am Käppele“.
Die geforderten Stellplätze werden auf der Fl. Nr.: 2/2, 3 & 3/1 errichtet.
Das geplante Bauvorhaben wird in einem Mischgebiet gebaut, es ist kein BBP vorhanden.
Dieser Bauantrag wird nach §34 BauGB behandelt.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Städtebaulich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein.
Die Verwaltung schlägt vor:
das gemeindliche Einvernehmen für das Baugesuch zu erteilen.