Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Gemeinderates, 09.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 20. Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Gem. Art. 102 Abs. 3 der GO stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt die Entlastung.

Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Haushaltsjahr 2020 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2020 durch den Gemeinderat der Gemeinde Ellzee kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2020 als erledigt angesehen und die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Honebeek übernimmt die Vorstellung des Tagesordnungspunktes.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee (ohne Bürgermeisterin) beschließt gem. Art. 102 Abs.3 GO die Entlastung für den Rechnungszeitraum 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2022 15:24 Uhr