Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ichenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
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Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 7. Sitzung des Stadtrates 19.01.2021 ö Vorberatung 2

Sachverhalt

Die Stadt unterhält die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ichenhausen. Sie erhebt nach der „Satzung über den Aufwendungsersatz und über die Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ichenhausen vom 05.10.1995“ Aufwendungsersatz für Pflichtleistungen und Gebühren für freiwillige Leistungen ihrer Feuerwehren, soweit diese nach dem Bayer. Feuerwehrgesetz erhoben werden dürfen. (Hinweis: Bei Brandeinsätzen z.B. dürfen keine Aufwendungen in Rechnung gestellt werden.)

Nachdem die Gebühren in der bisherigen Satzung letztmals im Zuge der Euroumstellung angepasst wurden, fasste der Haupt- und Personalausschuss in der Sitzung vom 30.07.2019 den Beschluss, die Neukalkulation der Feuerwehrkostenersätze an ein entsprechendes Fachbüro zu vergeben.

Fahrzeuge:

Die Ergebnisse der mit der Kalkulation beauftragten Firma „KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH“ liegen der Verwaltung zwischenzeitlich vor. Wie in der bisherigen Gebührensatzung wurden die Fahrzeuge in Absprache mit dem Federführenden Kommandanten in Gebührengruppen zusammengefasst. In der Kalkulation wurde bereits der kürzlich in Betrieb genommene Kommandowagen der Freiwilligen Feuerwehr Ichenhausen (Kdow) berücksichtigt. Das neue HLF 20, für welches bereits das Vergabeverfahren eingeleitet wurde, ist in der Kalkulation nicht berücksichtigt. Dieses muss nach der Anschaffung entsprechend der tatsächlichen Kosten in die Satzung noch eingepflegt werden.

Die Kalkulation hat folgende Stunden- und Kilometersätze ergeben:

Fahrzeuge
Kosten/km neu
Kosten/km alt
Kosten Ausrückestd. neu
Kosten Ausrückestd. alt

MZF + Kdow. (jew. Ichenhausen)

0,69 €
2,04 €
6,34 €
20,45 €

LF 16, TLF 16, Versorgungs- LKW (jew. Ichenhausen),
LF 10 Autenried, LF 10 Rieden, MLF Deubach

3,63 €
2,56 €
60,90 €
51,13 €

Drehleiter Ichenhausen

9,67 €
3,58 €
105,14 €
66,47 €

TSF Oxenbronn, TSF Hochwang

3,15 €
2,04 €
79,59 €
20,45 €

Die z.T. deutlichen Abweichungen zu den bisherigen Gebührensätzen und bei den neuen Gebührensätzen untereinander ergeben sich laut der Firma KUBUS insbesondere aufgrund der jeweiligen jährlichen Abschreibungsbeträge sowie der unterschiedlichen jährlichen Fahrleistungen und Einsatzstunden.


Feuerwehrleute

Neben den Kostenersätzen für die Fahrzeuge wurde auch der Gebührensatz für die Einsatzstunden der Feuerwehrleute kalkuliert. Nach der bisherigen Satzung beträgt dieser 30,68 €/Stunde/pro Person. Die Kalkulation der Firma KUBUS hat ergeben, dass eine Kostendeckung bei 46,17 €/Stunde/pro Person liegen würde.
 
Dies errechnet sich wie folgt:

Die Gesamtstärke aller Feuerwehrangehörigen aller Stadtteilwehren betrug für die Jahre 2016 bis 2018 im Schnitt 210,67 Feuerwehrangehörige. Die jährlichen Einsatzstunden aller Feuerwehrangehöriger lag in diesem Zeitraum im Durchschnitt bei 3.168 Stunden.

Die Personalkosten für die Jahre 2016 bis 2018 lagen bei durchschnittlich 162.525,38 €/Jahr. Darin enthalten sind Entschädigungszahlungen an die Arbeitgeber für die Freistellung der Feuerwehrleute für Einsätze, die städtischen Lohnkosten für die im Feuerwehrbereich eingesetzten städtischen Bediensteten sowie die städtischen Kosten für Schutzausrüstung, ärztliche Untersuchungen und Aus- und Fortbildungen.

Der Personalgebührensatz errechnet sich somit wie folgt:



Im Zuge der Gebührenanpassung ist auch die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ichenhausen an das neue Muster des Bayer. Gemeindetages anzupassen. Der vorgelegte Entwurf entspricht vollumfänglich der Mustersatzung. Im beigefügten Satzungsmuster sind die Änderungen im Vergleich zur bisherigen Satzung in rot markiert.

Fehlalarme:
Im Verzeichnis der Pauschalsätze wird zudem festgelegt, dass bei Fehlalarmen von privaten Brandmeldeanlagen die Stadt künftig eine Pauschale in Höhe von 400,- €/Einsatz erhebt (bisher 200,- €/Einsatz).

Diskussionsverlauf

Stadtrat Schleifer und Referent für Feuerwehr, hält den Neuerlass der Satzung für zeitgemäß und notwendig, bittet die Verwaltung jedoch um Fingerspitzengefühl bei der Abrechnung.  Die Feuerwehr sollte für die Bürger da sein.
Der 1. Vorsitzende Strobel erläutert, dass die Verwaltung umsichtig mit der Abrechnung der Einsätze umgehen und vorher sorgfältig der Sachverhalt geprüft wird.

Stadtrat Lindner fragt ob die Regelung zur Abrechnung von Fehlalarmen neu ist.
Der 1. Vorsitzende verneint. Die Regelung besteht bereits.

Beschluss

1. Der Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ichenhausen samt der der Satzung beigefügten Anlage mit den Pauschalsätzen wird beschlossen.

2. Die Satzung samt Pauschalsätzen tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2021 07:34 Uhr