Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen und OGTS-Kombi-Modell)


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates, 28.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 11. Sitzung des Stadtrates 28.04.2021 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Der Stadtrat Ichenhausen hat in seiner Sitzung vom 07.03.2019 die Kitagebühren letztmals angepasst. Bereits in der Sitzung des Stadtrats vom 03.05.2016 war beschlossen worden, dass eine Überprüfung der Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten (KiTas) im zweijährigen Turnus angestrebt wird. Ein von der Stadt zu tragender Kostenanteil von höchstens 50 %, so der Stadtrat, ist anzustreben.

Seit der letzten Gebührenerhöhung hat sich der Anteil der Kommune an der Finanzierung der KiTas im Jahr 2019 auf rund 54 % und im Jahr 2020 auf rund 53 % belaufen. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Eltern in einem zumutbaren Umfang an der Finanzierung der von ihnen beanspruchten Betreuungsplätze beteiligt sein sollten.

Begründung:

Die Eltern von Vorschulkindern und Kindern über drei Jahren werden durch den Freistaat Bayern mit einem Betrag von monatlich 100 Euro unterstützt. Diese 100 Euro zahlt der Freistaat an die Kommunen, welche diesen Betrag vom Kita-Beitrag der Eltern abziehen und lediglich den verbleibenden Rest den Eltern in Rechnung stellen.
Seit dem Jahr 2020 gilt eine weitere Beitragsentlastung auch für die Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Übergang in den Beitragszuschuss für die Kindergartenzeit. Diese beträgt bis zu 100 Euro pro Monat und Kind, begrenzt auf die tatsächlich anfallenden Betreuungskosten, für Familien mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 65.000 Euro. Ausgezahlt wird diese Beitragsentlastung jedoch direkt an die Eltern durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Weiterhin enthält die KiTa-Gebührensatzung der Stadt Ichenhausen eine Geschwisterermäßigung, welche festlegt, dass bei mehreren Kindern in städtischen Einrichtungen für das zweite Kind lediglich die Hälfte des Gebührensatzes zu bezahlen ist, jedes weitere Kind sogar gebührenfrei ist. Im Vollzug dieser Regelung wird von der Verwaltung immer das jüngere Kind als zweites Kind angesehen, wodurch sich insbesondere in Fällen mit Krippenbetreuung stets der teurere Gebührensatz halbiert. Diese Vorgehensweise wird als sehr familienfreundlich angesehen und dürfte ein Alleinstellungsmerkmal im Vergleich zu den anderen Kommunen im Landkreis Günzburg. Die Ausweitung der Kostenfreiheit hat in Kombination mit der Geschwisterermäßigung dazu geführt, dass viele Eltern faktisch nur sehr geringe bzw. keine KiTa-Gebühren bezahlen müssen.

Um möglichen „Luftbuchungen“ entgegenzuwirken wurde bereits 2019 beschlossen, die KiTa-Gebühren auf ein Niveau anzuheben, dass solche Buchungen für die Eltern unattraktiv werden lässt, weil die Eltern nach Einrechnung der Unterstützung des Freistaates eben doch einen gewissen Eigenanteil selbst entrichten müssen.

Um den Eltern jedoch in künftigen Jahren keine allzu große Gebührenerhöhung zuzumuten, schlägt die Verwaltung vor, die Benutzungsgebühren für die städtischen KiTas zum 01.09.2021 in einem verträglichen Umfang zu erhöhen. Dazu hat die Verwaltung einen Entwurf für die Neufassung der KiTa-Gebührensatzung erarbeitet, welcher u. a. die künftigen Gebührensätze enthält (siehe Anhang). Getränke und Spielgeld sind in diesen Sätzen bereits berücksichtigt.

Gegenüberstellung der KiTa-Benutzungsgebühren IST/SOLL Stand 12.04.2021:


Ichenhausen
seit 01.09.2019
Ichenhausen
ab 01.09.2021
Vorschlag
Gebühr Kinder über 3 Jahren
4 bis 10 Std.

88,00 bis 128,00 €

96,00 bis 136,00 €
Gebühr Kinder unter 3 Jahren
4 bis 10 Std.

165,00 bis 240,00 €

180,00 bis 255,00 €
OGTS-/Hort-Kombi
1 bis 2 Std.
70,00 €
bei
1 bis 2 Std.
(OGTS-Kombi-Modell)
77,-
bei
1 bis 2 Std.
(OGTS-Kombi-Modell)

Die KiTa-Gebührensatzung der Stadt Ichenhausen sieht zudem für die Inanspruchnahme von Mittagessen eine Essensgebühr in Höhe des Selbstkostenpreises der Stadt vor. Seit 01.09.2019 werden im Kindergarten 2,50 € und in der Kinderkrippe 1,50 € je tatsächlich in Anspruch genommener Portion erhoben. Diese Preise werden derzeit als ausreichend angesehen.

Beschluss

Der Erlass der in der Anlage beigefügten Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung) zum 01.09.2021 wird beschlossen. Eine künftige Anpassung der KiT

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2021 09:18 Uhr