Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Gemeinderat, 13.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Hausen (Gemeinde Hausen) 4. Gemeinderat 13.04.2022 ö 2

Beschluss

Haushaltssatzung 


der Gemeinde Hausen
(Landkreis Kelheim)

für das Haushaltsjahr 2022


Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hausen folgende Haushaltssatzung: 

§ 1 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt 

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge von 
6.123.478 € 
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 
6.463.171 € 
und dem Saldo (Jahresergebnis) von 
-     339.693 €


2. im Finanzhaushalt

a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 
4.007.500 € 
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 
3.795.500 € 
und einem Saldo von 
212.000 € 

b) aus Investitionstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 
2.974.000 € 
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 
3.347.000 € 
und einem Saldo von 
-       373.000 € 

c) aus Finanzierungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 
1.000.000 € 
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 
 524.000 € 
und einem Saldo von 
476.000 € 

d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von


             315.000 € 


§ 2 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-­
förderungsmaßnahmen wird auf   1.000.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.


§ 4 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 320 v. H. 

b) für die Grundstücke (B)


 300 v. H. 

2. Gewerbesteuer



 340 v. H. 


§ 5 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 Euro festgesetzt. 


§ 6 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.



§ 7 

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.05.2022 12:55 Uhr