Kinderhort: Änderung der Gebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Marktgemeinderat, 27.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 6. Marktgemeinderat 27.10.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Langquaid folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Schülerhortes des Marktes Langquaid:


§ 1

Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:

§ 5a
Gebühren für Betreuung in der Ferienzeit

Für die Betreuung von Kindern in der Ferienzeit werden folgende Gebühren erhoben:

Betreuung bis maximal 13.00 Uhr          8,00 € pro Tag
Betreuung bis maximal 16.00 Uhr        13,00 € pro Tag

Die Essengebühr für das Mittagessen beträgt pro Tag 3,50 €. 

Eine Geschwisterermäßigung wird für diese Gebühren nicht gewährt.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2022 10:15 Uhr