Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Marktgemeinderat, 17.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 7. Marktgemeinderat 17.11.2022 ö 2

Beschluss

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Langquaid folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden



erhöht
um Euro
vermindert
um Euro
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans 
einschl. der Nachträge





gegenüber bisher Euro
auf nunmehr
Euro verändert

im Finanzhaushalt

b) aus Investitionstätigkeit mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen von
Gesamtbetrag der Auszahlungen von
und einem Saldo von

c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen von
Gesamtbetrag der Auszahlungen von
und einem Saldo von

d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von





       0,00
 900.000 
 900.000


900.000
      0,00
900.000

      0,00








7.546.000
7.643.000
    -97.000


1.020.000
1.664.000
  -644.000

  -695.000



7.546.000
8.543.000
  -997.000


1.920.000
1.664.000
   256.000

  -695.000
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 1.020.000 Euro um 900.000 Euro erhöht und damit auf 1.920.000 Euro neu festgesetzt. 

§ 3
Die Regelungen über die Verpflichtungsermächtigungen, die Steuersätze und die Kassenkredite (§§ 2 - 5 der Haushaltsatzung) bleiben unverändert.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 4
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2023 08:31 Uhr