Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Keine Bedenken oder Hinweise von folgenden Sachgebieten:
Kreisbrandrat, kommunales Abfallrecht, Straßenverkehrsrecht, staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz
Belange des Naturschutzes:
Zu 1. Es wird ein redaktioneller Hinweis im Bebauungsplan ergänzt, dass die Biotopflächen und der Wasserhaushalt zu schützen und zu prüfen sind.
Zu 2. Es wird eine redaktionelle Festsetzung ergänzt, dass die Heckenbestände zu schützen sind.
Zu 3. Der Hinweis wird redaktionell entfernt.
Zu 4. Der Hinweis zum Artenschutz wird redaktionell im Bebauungsplan ergänzt.
Zu 5. Der Flächennutzungsplan wird redaktionell angepasst. Dies ist im Verfahren nach § 13 a BauGB möglich.
Belange des Städtebaus:
Die Größe der Baugrenzen soll eine möglichst große bebaubare Fläche ermöglichen. Druch die Zulässigkeit von Einzelhäusern in Zusammenhang mit der Abstandsflächenregelung, der Bauweise und der Geschossigkeit sind übergroße Baukörper ausgeschlossen.
Die Erschließung erfolgt ausschließlich von Norden her, da im Süden nur ein Fuß- und Radweg führen soll. Ebenso befindet sich im Süden ein Biotop, welches erhalten bleiben soll.
Belange des Bauplanungsrechts:
Die Präambel wird redaktionell angepasst.