Freibad: Änderung der Gebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Marktgemeinderat, 10.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 8. Marktgemeinderat 10.01.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Langquaid folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Freibad des Marktes Langquaid:

§ 1

§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

§ 2
Benutzungsgebühren

    1. Die Benutzungsgebühren betragen

      1. Einzelkarten

        1. für Personen (Badegäste) ab 18 Jahre                        2,50 €
        2. für Kinder und Jugendliche von 5 bis 17 Jahren                1,50 €

Die Einzelkarte gilt für den einmaligen Besuch des Freibades.

      1. Saisonkarten

        1. für Personen (Badegäste) ab 18 Jahre                        35,00 €
        2. für Kinder und Jugendliche von 5 bis 17 Jahren                25,00 €

        1. für Familien, pro Familie                                        70,00 €

Als Familienmitglieder gelten Eltern und Kinder unter 18 Jahre.

Am ersten Öffnungstag wird auf die Saisonkarte eine Ermäßigung von 10 % gewährt.

Die Saisonkarte ist nur für die jeweilige Badesaison gültig.

Es bestehen keine Ermäßigungen für Schüler, Auszubildende, Studenten und Schwerbehinderte.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2023 08:17 Uhr