Erlass der Haushaltssatzung 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Marktgemeinderat, 16.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 11. Marktgemeinderat 16.05.2023 ö beschließend 2.1

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Langquaid folgende Haushaltssatzung: 

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;       er schließt 

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge von 
18.197.991 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 
19.778.285 € 
und dem Saldo (Jahresergebnis) von 
-1.580.294 € 


2. im Finanzhaushalt

a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 
12.467.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 
12.358.000 € 
und einem Saldo von 
                                109.000 €

b) aus Investitionstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 
2.225.000 € 
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 
7.556.000 € 
und einem Saldo von 
  • 5.331.000 € 

c) aus Finanzierungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 
2.230.000 € 
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 
467.000 € 
und einem Saldo von 
                 1.763.000 € 

d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von


            -   3.459.000 €


§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  2.230.000 €  festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  1.945.000 €  festgesetzt. 

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 380 v. H. 

b) für die Grundstücke (B)


 350 v. H. 

2. Gewerbesteuer


 330 v. H. 

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf  2.000.000 €  festgesetzt. 

§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.07.2023 10:27 Uhr