Vollzug des Ladenschlussgesetzes: Verordnung des Marktes Langquaid über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen für das Jahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Marktgemeinderat, 13.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 15. Marktgemeinderat 13.12.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG dürfen im Gemeindeteil Langquaid die Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten 
am 28. Januar 2024 (Lichtmessmarkt), 09. Mai 2024 (Auffahrtsmarkt), 28. Juli 2024 (Jakobimarkt) und am 15. September 2024 (Zwetschgenmarkt) jeweils von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2024 10:58 Uhr