Änderung der Gebührensatzung für das Freibad; Anpassung der Benutzungsgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Marktgemeinderat, 09.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 17. Marktgemeinderat 09.04.2024 ö beschließend 3.4

Beschluss

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Langquaid folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Freibad des Marktes Langquaid:
§ 1
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§ 2
Benutzungsgebühren

    1. Die Benutzungsgebühren betragen

      1. Einzelkarten

        1. für Personen (Badegäste) ab 18 Jahre                          3,00 €
        2. für Kinder und Jugendliche von 5 bis 17 Jahren                2,00 €

Die Einzelkarte gilt für den einmaligen Besuch des Freibades.

      1. Saisonkarten

        1. für Personen (Badegäste) ab 18 Jahre                        50,00 €
        2. für Kinder und Jugendliche von 5 bis 17 Jahren                30,00 €

        1. für Familien, pro Familie                                         90,00 €

Als Familienmitglieder gelten Eltern und Kinder unter 18 Jahre.

Am ersten Öffnungstag wird auf die Saisonkarte eine Ermäßigung von 10 % gewährt.

Die Saisonkarte ist nur für die jeweilige Badesaison gültig.

Es bestehen keine Ermäßigungen für Schüler, Auszubildende, Studenten und Schwerbehinderte.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2024 11:08 Uhr