Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters für Kreditaufnahmen nach der Haushaltssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung: 18. Marktgemeinderat, 13.05.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) | 18. Marktgemeinderat | 13.05.2024 | ö | 2.2 |
Beschluss
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Kreditaufnahmen nach der Haushaltssatzung und Umschuldungen nach Absprache mit der Verwaltung selbständig vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.07.2024 11:27 Uhr