Neuerlass der Kindertagesstättengebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Marktgemeinderat, 13.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 18. Marktgemeinderat 13.05.2024 ö beschließend 3.1

Beschluss

Auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Langquaid folgende Satzung:


Erster Teil:
Allgemeine Vorschriften


§ 1
Gebührenerhebung

Der Markt erhebt für die Benutzung seiner Kindertagesstätten (§ 1 der Nutzungssatzung) Gebühren. 

§ 2
Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner sind,

a) die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in die Kindertagesstätte aufgenommen wird,

b) diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in einen Kindergarten angemeldet haben.

(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.


§ 3
Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

(1) Die Gebühren i. S. der §§ 5, 6 und 8 entstehen erstmals mit dem Monat der Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte; im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats. Sie werden für zwölf Monate im Jahr erhoben und sind jeweils am Fünfzehnten eines Monats zur Zahlung fällig.

(2) Für die Zeit der Kindergartenferien sowie bei Abwesenheit des Kindes (z. B. wegen Krankheit oder Teilnahme an einer Urlaubsreise der Eltern) sind die Gebühren nach § 5 bis § 8 weiter zu entrichten.

(3) Die Essensgebühr i.S. von § 7 entsteht erstmals mit der Anmeldung zur Teilnahme am Mittagessen.


Zweiter Teil
Einzelne Gebühren

§ 4 
Gebührenmaßstab

Die Höhe der Gebühren i.S. des § 5 Abs. 1 richtet sich nach den Buchungszeiten gemäß Art. 21 Abs. 4 BayKiBiG.


§ 5
Gebührenhöhe

Die Monatsgebühr ist entsprechend den Buchungszeiten gestaffelt:

  1. Im Kindergarten Rappelkiste und im Waldkindergarten Laaberfrösche:

  1. Kinder ab drei Jahren

Tägliche Buchungszeit
Monatsgebühr
bisher
mehr als 3 bis zu 4 Stunden
130,00 €
          95,00 € 
mehr als 4 bis zu 5 Stunden
150,00 €
         110,00 € 
mehr als 5 bis zu 6 Stunden
170,00 €
         125,00 € 
mehr als 6 bis zu 7 Stunden
190,00 €
        140,00 € 
mehr als 7 bis zu 8 Stunden
210,00 €
         155,00 € 

  1. Kinder bis zu drei Jahren 

Tägliche Buchungszeit
Monatsgebühr
bisher
mehr als 3 bis zu 4 Stunden
300,00 €
       184,00 € 
mehr als 4 bis zu 5 Stunden
320,00 €
       198,00 € 
mehr als 5 bis zu 6 Stunden
340,00 €
       212,00 € 
mehr als 6 bis zu 7 Stunden
360,00 €
       226,00 € 
mehr als 7 bis zu 8 Stunden
380,00 €
       240,00 € 

Die Mindestbuchungsdauer in diesen Einrichtungen beträgt fünf Tage pro Woche zu jeweils vier Stunden.

  1. In der Kinderkrippe Krabbelkäfer:

Tägliche Buchungszeit
Monatsgebühr
bisher
mehr als 2 bis zu 3 Stunden
280,00 €
170,00 €  
mehr als 3 bis zu 4 Stunden
300,00 €
       184,00 € 
mehr als 4 bis zu 5 Stunden
320,00 €
       198,00 € 
mehr als 5 bis zu 6 Stunden
340,00 €
       212,00 € 
mehr als 6 bis zu 7 Stunden
360,00 €
       226,00 € 
mehr als 7 bis zu 8 Stunden
380,00 €
       240,00 € 

Die Mindestbuchungsdauer in dieser Einrichtung beträgt drei Tage pro Woche zu jeweils vier Stunden.


Wechselnde Buchungszeiten werden auf den Tagesdurchschnitt bei einer 5-Tage-Woche umgerechnet (Art. 21 Abs. 4 Satz 3 BayKiBiG).

Bei der Anmeldung des Kindes wird eine Anmeldegebühr erhoben, deren Höhe vom Markt in Absprache mit der Leitung der jeweiligen Kindertagesstätte festgelegt wird.


§ 6
Ermäßigung

(1) Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbgeschwister) gleichzeitig die Kindertagesstätten oder den Schülerhort, so wird die Gebühr nach § 5 um 30,00 € für das zweite sowie weitere Kinder ermäßigt. Dabei werden die jeweils älteren Kinder zuerst berücksichtigt.

(2) Die Gebühr nach § 5 reduziert sich für Kinder nach Maßgabe und Höhe des vom Freistaat Bayern gewährten Zuschusses (derzeit 100 €). Dieser gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet (3. Geburtstag) und wird bis zur Einschulung gezahlt. Ist die Gebühr nach § 5 niedriger als die staatliche Zuschussleistung, besteht für die Eltern kein Anspruch auf Zahlungsausgleich.


§ 7
Essensgeld

Die Gebühr für das Mittagessen beträgt monatlich:

  1. Im Kindergarten Rappelkiste:

Bei 5 Essen pro Woche                                 75,00 €
Bei 4 Essen pro Woche                                60,00 €
Bei 3 Essen pro Woche                                45,00 €
Bei 2 Essen pro Woche                                30,00 €
Bei 1 Essen pro Woche                                15,00 €

  1. In der Kinderkrippe Krabbelkäfer

Bei 5 Essen pro Woche                                 75,00 €
Bei 4 Essen pro Woche                                60,00 €
Bei 3 Essen pro Woche                                45,00 €
Bei 2 Essen pro Woche                                30,00 €
Bei 1 Essen pro Woche                                15,00 €


§ 8
Spielgeld

Die Gebühr für das Spielgeld beträgt pro Kind monatlich:

  1. In den Kindergärten Rappelkiste und Laaberfrösche                5,00 €
  2. In der Kinderkrippe Krabbelkäfer                                        6,00 €


§ 9
Auskunftspflichten

Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, dem Markt die Gründe für die Höhe der maßgeblichen Veränderung unverzüglich zu melden und über den Umfang der Veränderungen Auskunft zu erteilen. Dies gilt insbesondere, soweit Ermäßigungen beansprucht wurden (§ 6).

Dritter Teil

Schlussbestimmungen


§ 10
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.09.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 04.08.2023 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.07.2024 11:27 Uhr