Änderung der Öffentlichen Einrichtungs- und Verkehrsanlagensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Marktgemeinderat, 13.05.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielanlagen, Sportanlagen, Schulgelände, Freizeit- und Naherholungsgebiete, Verkehrsanlagen und öffentlichen Straßen und Plätze des Marktes Langquaid
(Öffentliche Einrichtungs- und Verkehrsanlagensatzung)
Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i.d.F. der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586) erlässt der Markt Langquaid folgende
1. Änderungssatzungssatzung:
§1
Nach § 7 Nr. 22 wird folgendes eingefügt:
22a. das Rauchen und Mitführen von Canabis auf Grünanlagen, Kinderspiel- und Sportanlagen sowie dem öffentlichen Schulgelände.
§ 2
Die Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Markt Langquaid, den xxx
Herbert Blascheck
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.07.2024 11:27 Uhr