Antrag auf Baugenehmigung zum Dachgeschossausbau und Errichtung von Dachgauben und eines Balkons auf der Fl.Nr. 330/11 Gmgk. Langquaid


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Bau- und Grundstücksausschuss, 10.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Grundstücksausschuss Langquaid (Markt Langquaid) 34. Bau- und Grundstücksausschuss 10.04.2025 ö beschließend 1.6

Beschluss

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Forsterfeld“ und ist als allgemeines Wohngebiet deklariert. 
Der Markt Langquaid stimmt folgenden beantragten Befreiungen zu:
  • Dachgauben sind nur bei Dächern über 48° DN zulässig. Die DN vom Haus beträgt 38°
  • Die Größe der Ansichtsfläche pro Einzelgaube darf max. 1,00 m² betragen. Eine der beiden beantragten Gauben überschreitet die vorgegebene Größe. Die Ansichtsfläche soll           ca. 7,5 m² betragen. 
  • Der Mindestabstand vom Ortgang bis zur Gaube muss lt. BBP 2,50 m betragen. Eine Gaube ist mit einem Abstand von ca. 2,10 m und die andere von ca. 0,90 m geplant. 
  • Der beantragte Balkon ist außerhalb der Baugrenzen geplant.
Es wird das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2025 07:51 Uhr