Erlass der Haushaltssatzung 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Marktgemeinderat, 20.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) 27. Marktgemeinderat 20.05.2025 ö beschließend 2.1

Beschluss

Haushaltssatzung 


des Marktes Langquaid
(Landkreis Kelheim)

für das Haushaltsjahr 2025


Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Langquaid folgende Haushaltssatzung: 

§ 1 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt 

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge von 
22.779.552 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 
24.388.929 € 
und dem Saldo (Jahresergebnis) von 
-1.609.377 € 


2. im Finanzhaushalt

a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 
15.531.800 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 
15.433.800 € 
und einem Saldo von 
                              98.000 €

b) aus Investitionstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 
3.637.000 € 
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 
4.129.000 € 
und einem Saldo von 
  • 492.000 € 

c) aus Finanzierungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 
900.000 € 
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 
672.000 € 
und einem Saldo von 
                 228.000 € 

d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von


               -166.000 €


§ 2 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-­
förderungsmaßnahmen wird auf   900.000 € festgesetzt.
§ 3 

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 


§ 4 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 380 v. H. 

b) für die Grundstücke (B)


 290 v. H. 

2. Gewerbesteuer


 360 v. H. 


§ 5 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 3.100.000 € festgesetzt. 


§ 6 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.



§ 7 

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. 


Langquaid, 




H. Blascheck
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.05.2025 07:40 Uhr