Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters für Kreditaufnahmen nach der Haushaltssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung: 27. Marktgemeinderat, 20.05.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) | 27. Marktgemeinderat | 20.05.2025 | ö | beschließend | 2.2 |
Beschluss
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Kreditaufnahmen nach der Haushaltssatzung und Umschuldungen nach Absprache mit der Verwaltung selbständig vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.05.2025 07:40 Uhr