Änderung der Gebührensatzung für das Freibad; Anpassung der Benutzungsgebühren
Daten angezeigt aus Sitzung: 17. Marktgemeinderat, 09.04.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Marktgemeinderat Langquaid (Markt Langquaid) | 17. Marktgemeinderat | 09.04.2024 | ö | beschließend | 3.4 |
Beschluss
Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Langquaid folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Freibad des Marktes Langquaid:
§ 1
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§ 2
Benutzungsgebühren
- Die Benutzungsgebühren betragen
- Einzelkarten
- für Personen (Badegäste) ab 18 Jahre 3,00 €
- für Kinder und Jugendliche von 5 bis 17 Jahren 2,00 €
Die Einzelkarte gilt für den einmaligen Besuch des Freibades.
- Saisonkarten
- für Personen (Badegäste) ab 18 Jahre 50,00 €
- für Kinder und Jugendliche von 5 bis 17 Jahren 30,00 €
- für Familien, pro Familie 90,00 €
Als Familienmitglieder gelten Eltern und Kinder unter 18 Jahre.
Am ersten Öffnungstag wird auf die Saisonkarte eine Ermäßigung von 10 % gewährt.
Die Saisonkarte ist nur für die jeweilige Badesaison gültig.
Es bestehen keine Ermäßigungen für Schüler, Auszubildende, Studenten und Schwerbehinderte.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2024 11:08 Uhr