Erlass der Entschädigungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 25.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 25.06.2020 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Gem. Art. 10 VGemO i.V.m. Art. 30 Abs. 2 KommZG werden die Verbandsräte entschädigt.
Hierfür gelten die Vorschriften der Bay. Gemeindeordnung. Gem. Art. 20a BayGO haben ehrenamtlich tätige Personen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Das Nähere bestimmt eine Satzung.
Die Beträge entsprechen den bisherigen Entschädigungen und unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen.
Mit der neuen Legislaturperiode wird die Entschädigungssatzung neu beschlossen.  

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Entschädigungssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2021 11:04 Uhr