Stellungnahme der Verwaltung zur örtlichen Rechnungsprüfung 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 25.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 25.06.2020 ö Beratend 7

Sachverhalt

Am 20.02.2020 erfolgte die örtliche Rechnungsprüfung.
Es wurden folgende Prüfungsbemerkungen festgehalten:

Pos.
Haushaltstelle
Prüfungsbemerkungen
01
0200.6540 Beleg 26 u.a.
Allgemeine Frage:
Abgerechnet wurden 0,35€/Km gem. Art. 6 Abs. 6 BayRKG. Werden für Fahrten ohne triftige Gründe 0,25 €/Km erstattet? Die Anordnung triftiger Gründe hat immer vor Antritt der Reise zu erfolgen.
Wurde die Anerkennung triftiger Gründe allgemein angeordnet? Für alle Mitarbeiter/innen?
Wurden triftige Gründe im vorliegenden Fall angeordnet?
02
0600.6580
Welche Leistungen wurden konkret erbracht? Redaktionell? Bücherei? Erfolgt Verrechnung mit Gemeinde Neukirchen?
03
0200.1000
Wer nutzt Loseblatt? Straßenverkehrsrecht 2 x!
04
8/A Beleg 6
8/E Beleg 6
162 € - Beleg 18 €
05

Kopierrechnungen – Aufwand
06
8150.6520
D2 extra – warum 0,66 €
07
0200.1000 Beleg 28
Warum unterschiedliche Vorgänge gemeinsam gebucht?
08
1100.66620 Beleg 2
Beleg fehlt
09
20/A Beleg 5
Beleg fehlt
10
20/E Beleg 4
Beleg fehlt
11
0200.1000 Belege 19,20
Nicht nachvollziehbar
12
0200.4590
Um was handelt es sich hier?

Zu den Prüfbemerkungen wird von der Verwaltung wie folgt Stellung bezogen:
Pos.
zuständiges Sachgebiet
Stellungnahme / Erläuterung
01
Personalverwaltung
Um Verwaltungsaufwand bei Dienstreisen zu vermeiden, wird im Bereich der VG Neukirchen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Vorliegen eines triftigen Grundes für die Benutzung eines privaten Fahrzeugs bei Reisekostenerstattungen nicht geprüft.
Den Dienstreisenden ist freigestellt, welches Verkehrsmittel benutzt wird. Im Falle des Einsatzes eines privaten Pkws werden 0,35 € / km erstattet.
In vielen Fällen handelt es sich um Fahrten zu Zielen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar sind (z.B. des Bauamtsleiters zu den Baustellen). Für die Anreise zu Seminaren werden häufig öffentliche Verkehrsmittel genutzt.
Die VG hat sich für das 2. Halbjahr 2020 zum Ziel gesetzt, neue Vereinbarungen mit den Beschäftigten auf den Weg zu bringen.
In diesem Zusammenhang wird auch die Bearbeitung von Reisekostenanträgen nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bayerischen Reisekostengesetz organisiert.
02
Finanzverwaltung
Die monatlichen kosten für das Hosting der Webseiten beträgt 297,50 €. Es werden folgende Leistungen erbracht:
Domaingebühr für vier Webseiten, Fotos (Ansichten, Gemeindeleben), Gestaltung der Homepage, Anpassungen im Webdesign, Fehlerbehebung und die Neugestaltung der Seiten.
03
Finanzverwaltung
Bei der Prüfungsbemerkung fehlt die Angabe der Belegnummer.
Da keine Zuordnung möglich ist, kann die Prüfungsbemerkung nicht beantwortet werden.
04
Finanzverwaltung
Es handelt sich hier um eine Überzahlung in Höhe von 162,00 €. Die Gebühr für eine Verkehrsanordnung liegt bei 18,00 €. Der Zahlungspflichtige hat jedoch 180 € überwiesen. Die Überzahlung in Höhe von 162,00 € auf dem Verwahrkonto 8 vereinnahmt und unverzüglich an zurückbezahlt. (§50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KommHV-K)
05
Finanzverwaltung
Gemäß Beschluss vom 23.03.2003 werden bei Vereinskopien je Din A4-Seite 0,01 € berechnet. Dies entspricht dem Preis des Papiers. Der Aufwand für Rechnungsstellung, Rechnungsversand, Einnahmenbuchung und Archivierung übersteigt die Einnahmen. Es besteht die Möglichkeit, den Kopierer für Vereine kostenlos zur Verfügung zu stellen. Hierüber wäre erneut ein Beschluss zu fassen, da der vorhandene Beschluss aufgehoben werden sollte.
06
Finanzverwaltung
Für die Fernüberwachung der Wasserversorgung ist ein Mobilfunk-Datentarif notwendig. Die monatlichen Gebühren variieren je nach Nutzungsaufwand zwischen 0,50 € und 5,00 €.
07
Finanzverwaltung
Bei der Gebühr für die Aufenthaltsbescheinigung und der Gebühr für die vorübergehende Gaststättenerlaubnis handelt es sich um gleicharte Einnahmen. Die Zahlungen sind am gleichen Tag auf dem Konto der VG eingegangen und wurden zusammengefasst mit Beleg 28 verbucht.
08
Finanzverwaltung
Es handelt sich um eine Zahlung gemäß Mietvertrag für die Wohnung im Stockerhaus. Die letzte Zahlung erfolgte für April 2018.
09
Finanzverwaltung
Es wurde eine Einnahme aus dem Fotoautomat vom 12.03. 2015 an die Fa. Zoells abgeführt. Diese wurde versehentlich in 2015 nicht weitergeleitet. Beleg ist vorhanden.
10
Finanzverwaltung
Hier handelt es sich um eine Ausgabe. Es wurde die Einnahme aus dem Fotoautomat an die Fa. Zoells weitergeleitet. Die Einnahme ist unter Beleg 3 gebucht.
11
Finanzverwaltung
Beleg 19:
Es handelt sich um die turnusmäßige Abrechnung der Gebührenkasse im Bereich der Ordnungsverwaltung. Der Gesamtbetrag in Höhe von 299 € wird automatisch auf drei Haushaltsstellen aufgeteilt. Auf den Beleg 0200.1000/19 entfallen gemäß beigefügter Abrechnung die verbuchten 250 €.
Beleg 20:
Es handelt sich um die turnusmäßige Abrechnung der Gebührenkasse im Bereich der Ordnungsverwaltung. Der Gesamtbetrag in Höhe von 596,60 € wird automatisch auf drei Haushaltsstellen aufgeteilt. Auf den Beleg 0200.1000/20 entfallen gemäß beigefügter Abrechnung die verbuchten 555,40 €.

12
Personalverwaltung
Es handelt sich hier um die Beiträge zur Beihilfeversicherung für beihilfeberechtigten Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger (Beihilfeanspruch).

Datenstand vom 10.03.2021 11:04 Uhr