Renovierungsmaßnahme Einwohnermeldeamt und Ordnungsverwaltung; Genehmigung überplanmäßige Ausgaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 21.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 21.01.2021 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Für die erforderliche Renovierung im EG (EWO/Ordnungs- und  Personalverwaltung) wurden in der Gemeinschaftsversammlung am 20.02.2020 Ausgaben in Höhe von 20.000 EUR eingeplant.

Die tatsächlich angefallenen Kosten belaufen sich auf 28.423,16 EUR:

Elektroarbeiten:                        10.141,73 EUR (Plan: im pauschalen HH-Ansatz
                                       Gebäudeunterhalt enthalten)
Boden- und Wandarbeiten:                9.414,39 EUR (Plan: 6.500 EUR)
Büromöbel:                                8.867,04 EUR (Plan: 8.500 EUR)

Gründe für die Mehrkosten:

  • Bei den ursprünglich als unproblematisch eingeschätzten Elektroarbeiten (max. 1.500 EUR) stellte sich heraus, dass die gesamte Verkabelung im Rathaus auf den Prüfstand gestellt werden muss. Ein hoher Aufwand entstand bereits bei der Entfernung der teilweise „toten“ alten Leitungen. Um die weitere Verwaltungsarbeit zu ermöglichen, musste ein Provisorium aufgebaut werden.
  • Der Verzug bei den Elektroarbeiten wirkte sich negativ auf die Maler- und Bodenverlegertätigkeiten aus. Der Handwerker musste immer wieder abbrechen und konnte die Arbeiten nicht effizient ausführen. Dadurch fielen mehr Arbeitsstunden an.
  • Auch die Spachtelarbeiten waren deutlich umfangreicher, als ursprünglich angenommen.
  • Der Bodenbelag war teurer als geplant: Die Arbeiten sollten wg. dringenden Raumbedarf aufgrund einer VG-Neueinstellung in den ersten 3 Augustwochen erfolgen. Die ortsansässige Raumausstattungsfirma bot an, die Arbeiten außerhalb der Öffnungszeiten durchzuführen. Allerdings war der Kugelgarnboden teurer als bei Betrieben, die beim Hersteller höhere Abnahmemengen beziehen.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben bei der Renovierungsmaßnahme zur Kenntnis und genehmigt diese.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2021 09:37 Uhr